Juristenausbildung in Frankreich

Deutsch-Französische Juristenvereinigung


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Während die deutsche Juristenausbildung zum sog. Volljuristen führt, der alle juristischen Berufe (Rechtsanwalt, Richter und Staatsanwalt, etc.) ergreifen kann, fächert sich die französische Juristenausbildung nach dem Studium auf in berufsspezifische Ausbildungen. Die in Deutschland neugeschaffene Ausbildung zum sog. Diplomjuristen an bestimmten Fachhochschulen erlaubt nicht den Zugang zu den klassischen juristischen Berufen. Die nachfolgenden Angaben über die Juristenausbildung in Frankreich sind allgemein gehalten und entbinden den Interessierten nicht davon, sich im Einzelfall genau zu erkundigen.

I. Das französische Rechtsstudium

Das französische Rechtsstudium besteht aus drei Abschnitten (Cycle):

In jedem Kurs werden am Jahresende eine Prüfung abgelegt, die in der Regel nur die Hälfte der Studenten bestehen. Die Punkteskala reicht von 0 - 20 Punkten, wobei erst 10 Punkte ein Bestehen vergleichbar der deutschen Note "Ausreichend (4 von 18 Punkten)" darstellt. Das Studium in Frankreich ist wesentlich verschulter als in Deutschland. Die Professoren erscheinen teilweise mit einem Schulheft in der Vorlesung, aus dem sie wörtlich vorlesen, mit Wiederholungen zum Mitschreiben. Die französischen Kommilitonen fertigen von der wörtlichen Mitschrift nochmals in der Nachbereitung eine saubere Abschrift in verschiedenen Farben an. In den Prüfungen werden genau die Themen abgeprüft, die auch im Unterricht behandelt wurden. Neben den Vorlesungen gibt es Seminare und Arbeitsgemeinschaften, in denen Hausaufgaben anzufertigen sind. Neben den klassischen juristischen Fächern müssen z.B. in Dijon auch eine Fremdsprache (Deutsch oder Englisch) und Computerkurse belegt werden.

Mit Bestehen der Prüfung des zweiten Studienjahres erwirbt man das DEUG (Diplôme d'Enseignement Universitaire Géneralisé). Ein DEUG muß innerhalb von drei Jahren erworben werden, um überhaupt weiterstudieren zu können. D.h. man kann nur einmal nach dem ersten Studienjahr einen Studienfachwechsel vornehmen oder einmal in einem Fach durch die Jahresprüfung durchfallen. Wer innerhalb von drei Jahren kein DEUG erwirbt, wird exmatrikuliert und kann an keiner französischen Universität ein anderes Fach studieren. Nach Erwerb eines DEUG kann man beliebig lange egal welche Fächer studieren.

Im dritten Studienjahr erwirbt man die Licence en Droit, die noch auf allen Fächer (Zivil-, Strafrecht und Öffentliches Recht) basiert, während die Maîtrise en Droit des vierten Studienjahres eine Spezialisierung z.B. im Öffentlichen Recht oder im Zivilrecht zugrunde liegt. Deutsche Studenten können i.d.R., sofern sie die Zulassungsvoraussetzungen (d.h. Scheine) für das erste juristische Staatsexamen (Referendarexamen) besitzen und über sehr gute Sprachkenntnisse verfügen, sich für eine Maîtrise einschreiben. Bereits mit dem DEUG, der Licence oder der Maîtrise kann der französische Student an einem Auswahlwettbewerb, einem sog. Concours, für bestimmte nichtjuristische Berufe teilnehmen. Mit der Maîtrise endet das allgemeine juristische Studium. Mit der Licence oder Maîtrise kann man direkt an einem Aufnahme-Concours für eine berufsspezifische Ausbildung (Rechtsanwalt, Richter, Notar, etc.) teilnehmen.

II. Vertiefungsstudium - 3èm Cycle

Nach einer Maîtrise kann man aber auch noch weiter an der Universität bleiben, um durch ein einjähriges Vertiefungsstudium ein DEA (Diplôme d'Enseignement Approfondi) oder DESS (Diplôme d'Enseignement Supérieur Spécialisé) zu erwerben. Von dieser Zusatzqualifikation erhoffen sich die Kandidaten verbesserte persönliche Berufsaussichten. Dabei ist das DESS ist praxisbezogen und das DEA mehr akademisch ausgerichtet. Inhaber des DEA können zur Anfertigung einer Doktorarbeit zugelassen werden und das Diplôme de Doctorat erwerben. Für deutsche Bewerber eignet sich nach dem ersten juristischen Staatsexamen das DEA. Es gilt i.d.R. auch als Zugangsberechtigung für die Teilnahme am Aufnahme-Concours für die Ausbildung zum Rechtsanwalt.

III. Die juristische Berufsausbildung

Die Ausbildung zu den reglementierten juristischen Berufen teilt sich auf in die spezifische Ausbildung zum Rechtsanwalt (Avocat à la Cour), zum Richter und Staatsanwalt (Magistrat) sowie zum Notar (Notaire).

Ab der Licence kann man den Aufnahme-Concours für die Rechtsanwaltsausbildung machen. Dazu besucht der "Préstagiaire" während seiner 18 monatigen Préstage 12 Monate Kurse an einem Centre de Formation Permanente Professionnelle des Barreaux du ressort de la Court d'Appell - C.F.P.P., verbringt eine dreimonatige Stage bei einem Rechtsanwalt und jeweils 6 Wochen bei einem Gericht, einem Wirtschaftsunternehmen und einer Behörde oder Gewerkschaft. Während der Ausbildung erhält er keine Bezahlung. Danach legt er die Befähigungsprüfung für die Ausübung das Anwaltsberufes ab, Certification d'Aptitude pour la Profession d'Avocat - C.A.P.A. Mit bestandener Prüfung kann er sich als Anwaltsanwärter (Avocat stagiaire) bei einer Rechtsanwaltskammer einschreiben und durchläuft eine i.d.R. unbezahlte zweijährige Stage bei einem Rechtsanwalt. Nach Ablauf von 2 Jahren erhält der Stagiaire eine Bescheinigung über die Beendigung der Ausbildung (Certificat de fin de stage). Wenn er danach als angestellter Anwalt (Associé) arbeitet, wird nach dem französischen Standesrecht nicht als Rechtsanwalt zugelassen. Ein sog. Collaborateur ist ein angestellter Anwalt mit Gewinnbeteiligung. Nur der selbständige Anwalt bzw. Partner in einer Societé wird als Rechtsanwalt (Avocat à la Cour) zugelassen und wird in das Anwaltsverzeichnis (tableau) der jeweiligen Rechtsanwaltskammer (Ordres des Avocats) eingeschrieben. Derzeit findet aber auch eine gewisse Liberalisierung statt, wonach angestellte Anwälte in Kanzleien sowie in Unternehmen (sog. Syndikusanwälte, Justiziare) die Anwaltszulassung erhalten können.

Die französischen Richter und Staatsanwälte durchlaufen die gleiche Ausbildung. Sie führen die einheitliche Bezeichnung "Magistrat" und bilden in ihrer Gesamtheit "La Magistrature" oder "Le Corps judiciaire". Die Richter werden auch als "Magistrat du siège", und die Staatsanwälte als "Magistrats du Parquet" oder "Magistrature debout" bezeichnet, weil sie gegenüber den erhöht sitzenden Richtern sich im Sitzungssaal bei dem Plädoyer stehend tiefer befinden. Ihre Ausbildung findet nach bestandenem Aufnahme-Concours an der Ecole Nationale de la Magistrature - E.N.M.) in Bordeuax statt. Diese Ausbildung von 2 Jahren ist in etwa dem deutschen Rechtsreferendariat zwischen dem 1. und 2. Staatsexamen vergleichbar. Während der Ausbildung führen sie die Bezeichnung "Auditeur de justice". Nach einer siebenmonatigen Ausbildung im Schulbetrieb (Scolarieté) erfolgt eine praktische Stage von 12 Monaten, danach wird er 4 Monate bei einer von ihm selbst gewählten Stelle ausgebildet. Danach treffen sich alle Auditeurs eines Einstellungstermins (Promotion) für 2 Monaten zum Erfahrungsaustausch bei der Zweigstelle der E.N.M. in Paris (Regroupement) und legen zum Abschluß das Klassifizierungsexamen (Examen de Classement) ab, wonach sie dann in Reihenfolge der Platzierung im Examen aus den freien Stellen wählen können.

Ab der Licence kann auch der Aufnahme-Concours für die dreijährige Notarsausbildung an einem C.F.P. abgelegt werden. Während der Ausbildung wird eine Ausbildungsbeihilfe gezahlt, die einem deutschen Referendargehalt entspricht, jedoch zurückgezahlt werden muß, wenn der Kandidat nicht fünf Jahre als Notar arbeitet. Nach bestandener Abschlußprüfung (Certification d'aptitude aux fonctions de notaire) bedarf es einer zweijährigen Stage in einem Notariat. Dabei ist es nicht ganz einfach, eine solche Stage zu finden, da die Notare nicht verpflichtet sind, einen Kandiaten zu nehmen und zu bezahlen. Nach Erhalt des Certificat de fin de stage ist die Notariatsprüfung abzulegen die zum "Dîplome supérieure de notariat" (D.S.N.) führt.

Literaturhinweis

Wolfgang Müller, DRiZ 1990,81 ff, Die deutsche Juristenausbildung und Europa


Studium und Wahlstation in den USA

Wärend sich ein Auslandsstudium in Frankreich schon wärend des Studiums anbietet, lohnt sich ein Studium in den USA erst richtig frühestens nach dem ersten juristischen Staatsexamen (Referendarexamen), wenn man einen LL.M. oder entsprechenden Abschluß erwerben kann. Ferner sollte man bedenken, daß man nach Frankreich auch leichter im Rahmen von Austauschprogrammen kommt, die Kosten erheblich geringer sind und man vor dem Referendarexamen noch durch ERASMUS, SOKRATES oder BAföG gefördert werden kann. Wer zusätzlich ein Studium in den USA anstrebt oder eine Wahlstation in den USA während des Referendariates absolvieren möchte, der sollte einen Blick auf die Informationen der Deutsch - Amerikanischen Rechtsgespräche in Mainz riskieren.


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Heiner Baab, Mainz