Universität BayreuthSammlung der DFJ(1.) Universität Bayreuth
Beauftragter: Prof. Dr. Ulrich Spellenberg
(2.) Partneruniversitäten:
(3.) Dauer des Aufenthaltes: regelmäßig 10 Monate
(4.) Anzahl der Studierenden: 10 - 14 p.a.
(5.) Voraussetzungen für die Teilnahme am ERASMUS-Programm: Gefestigte Kenntnis des deutschen Rechts (im Prinzip alle drei großen Scheine), gute aktive Französischkenntnisse, bisherige Beschäftigung mit internationalem und ausländischem Recht. Voranmeldung: möglichst etwa im September des vorhergehenden Jahres; endgütige Anmeldung: Ende April - Anfang Mai des laufenden Jahres. Die Auswahl erfolgt anhand der o.g. Kriterien durch eine Fakultätskommission. Vorzugsweise werden angenommen Studierende ab dem 6. Semester oder nach dem 1. Staatsexamen. (6.) Kosten und Möglichkeiten einer Förderung: Stipendien im Rahmen des ERASMUS-Programms
(7.) Fachliche Schwerpunkte: bestehen von Seiten der Universität Bayreuth nicht. Allerdings müssen die Studierenden für jedes Semester oder, wenn dies nicht möglich ist, in entsprechendem größerem Umfang für das ganze Jahr Leistungsnachweise über das Studium französischen Rechts beibringen.
(8.) Mögliche Abschlüsse:
(9.) Sonstiges:
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