Erfahrungsbericht
Deutsch-Französische Juristenvereinigung
Sammlung der DFJ | Erfahrungsberichte
Anwaltspraktikum
bei RAe Desouches-Edet Blanchard Houdan in Caen 1999
von Martin Hoffmann, Würzburg Aufgrund der Tatsache, dass meine Mutter Französin ist und ich zweisprachig deutsch/französisch aufgewachsen bin, stand es für mich schon zu Beginn meines Studiums fest, dass ich mindestens eines der gemäss JAPO vorgeschriebenen Praktika in Frankreich absolvieren würde. Von einem Anwaltspraktikum in Frankreich erhoffte ich mir einerseits eine Verbesserung meines juristischen Fachvokabulars und andererseits natürlich auch einen vertieften Einblick in das französische Rechts- und Gerichtssystem sowie in die Arbeitsweise eines französischen Anwalts bzw. einer französischen Anwaltskanzlei.
I. Die PraktikumsstelleMein vierwöchiges Praktikum habe ich in einer Kanzlei mit vier Anwälten in Caen absolviert. Caen, die Hauptstadt des Département Calvados und der Region Basse-Normandie ist eine Stadt mit etwa 120.000 Einwohnern. Sie wurde im Zuge des "débarquement", also der Landung der alliierten Truppen an den Landungsstränden der Normandie im Juni 1944 stark durch alliierte Luftangriffe zerstört. Dennoch bietet die Stadt auch heute noch sehr viel Sehenswertes, wie bespielsweise die Abbaye-aux-hommes, die Abbaye-aux-dames, das Château, einige sehr schöne Kirchen und auch sehr schöne Plätze.
Warum habe ich aber nun gerade Caen als Praktikumsstadt ausgesucht? Caen ist die französische Partnerstadt meines Studienortes Würzburg, wodurch auch enge Kontakte zwischen den Universitäten der beiden Städte bestehen. Da einer meiner Freunde, ebenfalls Jurastudent, das Studienjahr 1998/1999 als Erasmusstudent in Caen verbrachte, bat ich ihn, mir die Adresse einer Anwaltskanzlei aus Caen zu schicken, bei der ich eventuell ein Praktikum machen könnte. Nachdem ich die Adresse einer Anwaltskanzlei hatte, hielt ich es für ratsam, zunächst einmal telefonisch Kontakt mit der Kanzlei aufzunehmen, anstatt direkt meine Unterlagen zuzusenden. Ich rief also in der Kanzlei an und wurde auch sofort mit einem der vier Anwälte verbunden. Nachdem ich ihm auf Anfrage mitgeteilt hatte, dass ich zum Zeitpunkt des Praktikums das 3. Studienjahr (5./6. Semester) abgeschlossen haben würde (offenbar sind Studenten aus den Anfangssemestern weniger erwünscht), sagte er, dass einem Praktikum grundsätzlich nichts entgegenstünde. Daraufhin schickte ich ihm ein Bewerbungsschreiben und einen Lebenslauf, woraufhin ich eine schriftliche Zusage von ihm erhielt.
II. Unterkunft und Verpflegung
Was die Unterkunft betrifft, so schien es mir aus der Ferne das Einfachste zu sein, mich für einen Monat in der Cité Universitaire in Caen einzumieten. Sich ein Zimmer in einer WG oder bei Privatpersonen zu mieten, was in Frankreich ohnehin bei Studenten weit weniger verbreitet ist als in Deutschland, dürfte sich, ohne persönlich vor Ort zu sein, als recht schwierig erweisen.
Die Zimmer in der Cité Universitaire sind zwar nicht besonders groß, sie sind aber sauber und mit einem Waschbecken mit warmem und kaltem Wasser ausgestattet und haben zudem einen großen Kleiderschrank, ein Bett sowie einen Schreibtisch und zwei Stühle. WC und Duschen befinden sich auf dem Gang.
Jeder an einer deutschen Universität eingeschriebene Student kann bei seinem Studentenwerk gegen eine geringe Gebühr einen sog. deutsch-französischen Sozialausweis der Studentenwerke beantragen. Als Inhaber dieses Ausweises hat man in Frankreich die Möglichkeit, Leistungen der französischen Studentenwerke (C.R.O.U.S.) zu den selben Bedingungen und Preisen in Anspruch zu nehmen, wie französische Studenten dies tun können. Als Inhaber dieses Ausweises konnte ich somit mein Zimmer in der Cité Universitaire für ca. 750,- FFr für einen Monat mieten.
Das Anmieten des Zimmers erwies sich als sehr unbürokratisch. Zusammen mit dem deutsch-französischen Sozialausweis erhält man bei den deutschen Studentenwerken eine Broschüre mit allen Adressen der C.R.O.U.S. der französischen Universitätsstädte. Auf Anfrage erhält man dann beim zuständigen C.R.O.U.S. ein Antragsformular, das zusammen mit einer Kopie des deutsch-französischen Sozialausweises an das C.R.O.U.S. zurückzusenden ist. Da man sich auf eine schriftliche Antwort hier nicht verlassen kann, empfiehlt es sich, sicherheitshalber ein paar Wochen vor Antritt des Praktikums beim C.R.O.U.S. anzurufen und um eine telefonische Bestätigung zu bitten.
Wenn dem C.R.O.U.S. der Ankuftstag bekanntgegeben wurde, so wird der Zimmerschlüssel in der "loge centrale" hinterlegt, so daß auch eine Anreise an Sonn- und Feiertagen sowie abends nach den üblichen Öffnungszeiten möglich ist.
Als Inhaber des deutsch-französischen Sozialausweises hat man auch die Möglichkeit zu Studentenpreisen (zur Zeit 14,50 FFr.) in der mittags und abends geöffneten Universitätsmensa zu essen.
Ein weiterer entscheidender Vorteil des Wohnens in der Cité Universitaire und des Lebens auf dem Campus ist natürlich, neben der leichten Zimmersuche von Deutschland aus und dem Kostenfaktor, die Möglichkeit, ständig mit französischen Kommilitonen in Kontakt kommen zu können, sofern diese nicht bereits alle in den Ferien sind, was in den Sommermonaten leicht passieren kann.
III. Das Praktikum
Grundsätzlich wurde mir die Einteilung meiner Arbeitszeiten selbst überlassen. Ich erschien jedoch wie die Anwälte auch meist um 9 Uhr, machte eine Mittagspause von etwa einer Stunde und blieb dann in der Regel bis gegen 18 Uhr in der Kanzlei.
Wie bereits erwähnt besteht die Anwaltssozietät aus vier Anwälten, wobei der Arbeitsschwerpunkt im Zivil- und im Baurecht liegt. Strafrechtliche Fälle sind in dieser Kanzlei eher die Ausnahme, kommen aber auch vereinzelt vor.
Als sehr angenehm und auch als Zeichen eines Vertrauensvorschusses empfand ich es, dass mir als Arbeitsplatz ein Schreibtisch im Büro des "Maître" zugewiesen wurde. Ich konnte zu jeder Zeit, auch bei Abwesenheit des Maître, in seinem Büro verweilen, dort arbeiten und seine Bibliothek nutzen. Ein weiterer Vorteil dieses Arbeitsplatzes war, dass ich auf diese Weise bei allen Mandantengesprächen dabeisein konnte und somit das tägliche Geschäft eines französischen Anwalts unmittelbar miterleben durfte. Den Mandanten wurde ich immer als deutscher Praktikant vorgestellt; sie hatten nie etwas gegen meine Anwesenheit einzuwenden. So konnte ich beispielsweise an Mandantengesprächen für bevorstehende oder geplante Ehescheidungen teilnehmen, für Streitfälle um Baugenehmigungen sowie für eine Körperverletzung (ein blaues Auge einer jungen Frau) und den daraus resultierenden zivilrechtlichen Ansprüchen. Die Möglichkeit bei diesen vertraulichen Gesprächen dabeisein zu können, was ich für nicht selbstverständlich halte, möchte ich fast als den interessantesten und lehrreichsten Teil meines Praktikums bezeichnen. Ich war meinem Maître sehr dankbar, daß er mir diese Möglichkeit eröffnet hat.
Meine Haupttätigkeit bestand jedoch darin, interessante Dossiers zu studieren, wobei der Maître mich hierbei immer wieder nach meinen Interessensschwerpunkten fragte und auf diese bei der Auswahl der Akten Rücksicht nahm. So war der erste Fall, mit dem ich mich zu beschäftigen hatte beispielsweise jener einer transsexuellen Person, die beim zuständigen Gericht eine Zivilstandsänderung vom männlichen zum weiblichen Geschlecht hin beantragte. Dieser Fall, den die Kanzlei zu Beginn der 90iger Jahre übernommen hatte, ist deswegen besonders interessant, weil Frankreich durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. März 1992 verurteilt wurde, solche Zivilstandsänderungen Transsexueller - unter bestimmten Voraussetzungen - grundsätzlich zu ermöglichen. Interessant ist ohnehin, dass mein Maître immer wieder bemüht ist, Bestimmungen der EMRK sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in "alltägliche" Fälle einzubauen und hierin Argumente für seine Mandanten zu finden. Nebenbei sei hier erwähnt, dass mein Anwalt zu den Mitorganisatoren des vom "Barreau de Caen" alljährlich veranstalteten "Concours international de Plaidoiries" gehört. Bei diesem Wettbewerb, der im Januar 1999 bereits zum 10. Mal im Musée Mémorial von Caen stattgefunden hat, haben 10 Juristen, die sich für die Endausscheidung qualifiziert haben die Möglichkeit, vor einer sehr gut besetzten Jury ein Plädoyer in einem Fall aus dem Bereich der Menschenrechte zu halten.
Ferner habe ich interessante laufende Dossiers aus dem Bereich des Schuldrechts, des Mietrechts, des Baurechts und auch des Strafrechts lesen können. Interessant waren hierbei vor allem auch die Gespräche die ich mit meinem Anwalt über die Verschiedenen Fälle führte, wobei er auch immer wieder an meiner (deutschen) Sicht der Dinge Interesse zeigte.
Ein weiterer Teil meines Praktikums bestand darin, die Anwälte zu Verhandlungen ins Palais de Justice zu begleiten. So habe ich beispielsweise an nicht öffentlichen Verhandlungen am Familiengericht teilnehmen können. Außerdem habe ich an Dringlichkeitsverhandlungen in zivilrechtlichen Fragen teilgenommen, an Verhandlungen der "Chambre des appels correctionnels" sowie an Verhandlungen des "Tribunal de commerce". Zu erwähnen ist hierbei allerdings, daß das Leben an den französischen Gerichten in den Sommermonaten Juli und vor allem August auf Sparflamme läuft. Da viele Anwälte und Richter in den Ferien sind, finden relativ wenige Verhandlungen statt. Für denjenigen, der sehr an Gerichtsverhandlungen interessiert ist, ist also ein Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit zwischen Winter- und Sommersemester sicherlich empfehlenswerter.
Da die Kanzlei, in der ich mein Praktikum absolviert habe, wie erwähnt auch auf Baurecht spezialisiert ist, hatte ich ferner einmal die Möglichkeit an einer Expertise teilzunehmen. Bei diesem Treffen an einem Neubau mit Baumängeln waren neben dem vom Gericht bestellten Gutachter die Anwälte und Gutachter der betroffenen Parteien anwesend. Da ich bisher noch nie die Möglichkeit hatte an einer solchen Expertise teilzunehmen, war dies für mich natürlich eine sehr gute Gelegenheit den Ablauf eines solchen Gutachtens mitzuerleben.
Zum Schluß sei noch erwähnt, daß ich durch dieses Praktikum die Möglichkeit bekommen habe, mich einmal mit der aktuellen Rechtsprechung in Frankreich zu beschäftigen, da die neuste Rechtsprechung in der Kanzlei selbstverständlich zur Verfügung stand. So konnte ich beispielsweise auch den gerade erschienenen "Rapport de la Cour de Cassation 1998" lesen, bei dem es sehr auffallend war, daß sehr viele der neusten Entscheidungen der Cour de Cassation durch das europäische Recht und die Rechtsprechung des EuGH beeinflußt sind.
IV. Literaturvorschläge
Neben den beiden wohl bekannten Büchern "Einführung in das französische Recht" von Ulrich Hübner und Vlad Constantinesco sowie Hans Jürgen Sonnenberger und Eugen Schweinberger kann ich speziell für die Vorbereitung eines Anwaltpraktikums in Frankreich das Buch "La déontologie de l’avocat" von Jean-Jacques Taisne empfehlen. Dieses 1997 bei der Edition Dalloz erschienene kleine Taschenbuch gibt einen sehr guten Einblick in das französische Anwaltssystem und erklärt Begriffe und Institutionen, mit denen man während des Praktikums immer wieder konfrontiert sein wird, wie bspw. die Funktion des "barreau" oder die Aufgaben des "Bâtonnier". Ferner gibt dieses Büchlein Einblicke in die französische Anwaltsausbildung und zeigt die Möglichkeiten auf, wie und unter welchen Voraussetzungen ein ausländischer Anwalt in Frankreich tätig werden kann. Das Buch ist für 62,- FFr unter der ISBN 2-247-02648-6 im Buchhandel erhältlich.
V. Fazit
In meiner Kanzlei in Caen bin ich als "stagiaire" sehr gut und freundlich aufgenommen worden. Alle Anwälte der Kanzlei waren stets bemüht, während des Praktikums nach Möglichkeit auf meine Interessen einzugehen. Des weiteren war dieses Praktikum eine sehr gute Gelegenheit, einen tieferen Einblick in das französische Recht und in die Tätigkeiten eines französischen Anwalts zu bekommen. Sehr wertvoll war ferner die Möglichkeit, auf diese Weise die Sprache, vor allem das französische juristische Fachvokabular zu verbessern.
Zu erwähnen ist natürlich ebenfalls, daß ein solches Praktikum auch dazu genutzt werde kann und sollte, das Land und die Leute kennenzulernen. So sollte man bespielsweise in Caen an den Abenden und Wochenenden die Zeit nutzen, die Stadt, die Strände der Normandie im Norden sowie die "Suisse normande" im Süden kennenzulernen. Auch eine Tagesfahrt in das zwei Zugstunden entfernte Paris liegt von Caen aus natürlich durchaus im Bereich des Möglichen.
Zum Schluß möchte ich hier noch die Gelegenheit ergreifen, der Deutsch- Französischen Juristenvereinigung und dem Deutsch- Französischen Jugendwerk für ihre Unterstützung ganz herzlich zu danken.
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