Erfahrungsbericht

Deutsch-Französische Juristenvereinigung


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Erfahrungsbericht über Eignungsprüfung in Deutschland 1996

von RA Isabelle Père LL.M., Avocat à la Cour


Nachdem ich die dreijährige Ausbildungszeit als französische "avocat-stagiaire" abgeschlossen hatte und bereits ein mehrmonatiges Praktikum in einer Kanzlei in München absolviert hatte, entschloß ich mich, die Eignungsprüfung abzulegen.

Damals wollte ich meine deutschen Sprach- und juristischen Fachkenntnisse durch die deutsche Rechtsanwaltsqualifikation aufwerten. Mein Ziel war, einmal das deutsche Rechtssystem gründlich studiert zu haben und mich als Spezialistin für deutsch-französische Beziehungen in einer Kanzlei in Paris zu etablieren. Als ich mich später entschloß, langfristig in Deutschland tätig zu werden, wurde für mich der Erwerb der deutschen Qualifikation um so wichtiger.

Da ich wie die meisten anderen Kandidaten vollzeit in einer Kanzlei weiter arbeitete, hielt ich es für sinnvoll, an dem von der Deutschen Anwaltsakademie und dem Fachinstitut für Wirtschaftsrecht Dr. Grannemann & von Fürstenberg (Marienstraße 8, D-79098 Freiburg - Tel: (49-761) 20733-0, Fax: 306 25) angebotenen Vorbereitungskurs teilzunehmen.

Der Kurs bestand aus vier einzelnen Unterrichtswochen, jeweils eine Woche für jedes Prüfungsfach. Wie die meisten Kandidaten hatte ich neben den Pflichtfächern BGB und ZPO auch Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Strafrecht gewählt. Dazu wurde auch ein Klausurseminar angeboten, in dem die Klausuren, die wir vorbereitet hatten, besprochen wurden.

Der Vorbereitungskurs war für mich in vielerlei Hinsicht hilfreich. Es war sehr nützlich, den Prüfungsstoff einmal durch deutsche Juristen gründlich erklärt zu bekommen. Dadurch wurden mir auch Besonderheiten der deutschen Art und Weise, mit juristischen Fragen und Fällen umzugehen, vertraut. Ein gutes Sprachniveau und relativ gute Kenntnisse der Fachbegriffe sind auf jeden Fall erforderlich; mit Geduld und einem guten Fachwörterbuch ist es jedoch zu schaffen!

Es wurden Skripte zur Verfügung gestellt, die den Umfang des Prüfungsprogramms begrenzten und dadurch eine effektivere Vorbereitung ermöglichten. Ferner hat der Kurs durch die Kontakte zu den anderen Teilnehmern viel gebracht. Dabei entstanden nicht nur eine gute Zusammenarbeit und gegenseitiges Motivieren für die Vorbereitung auf die Prüfung, sondern auch wertvolle berufliche Beziehungen.

Der Kurs erstreckte sich von Mai bis Oktober. Danach habe ich mich vier Monate lang - abends und am Wochenende - auf die schriftliche Prüfung durch intensives Lernen und Lösen von Übungsfällen vorbereitet.

Die Prüfung selber war anspruchsvoll. Die beiden schriftlichen Klausuren dauerten jeweils 5 Stunden; es waren komplexe Fallkonstellationen, jedoch zu relativ klassischen Rechtsfragen. Das Niveau liegt deutlich unter demjenigen des 2. deutschen Staatsexamens. Die Benutzung der Gesetze sowie eines Gesetzeskommentars (z.B. Palandt für BGB) war zulässig. Für alle Prüfungsteilnehmer war die Zeit zum Schreiben der Klausur sehr knapp. Die Sprachkenntnisse sowie der allgemeine und Fachwortschatz müssen entsprechend gut sein, da die Prüfungszeit genauso kurz bemessen ist, wie bei Muttersprachlern.

Drei Monate später fand die mündliche Prüfung statt. Zur mündlichen Prüfung wurde man nur zugelassen, wenn mindestens eine schriftliche Klausur bestanden war. Obwohl das Risiko, in dieser letzten Prüfungsstufe durchzufallen, als relativ gering eingeschätzt werden kann, war die mündliche Prüfung auch anspruchsvoll und die Prüfungsbedingungen ungewöhnlich für die meisten Prüfungsteilnehmer.

Prüfungsstoff war für mich Strafrecht und Standesrecht. Im ersten Prüfungsteil mußten wir einen 20-minütigen Vortrag über einen strafrechtlichen Fall halten, für den eine Stunde Vorbereitungszeit vorgesehen war. Im zweiten Teil saßen alle Prüfungskandidaten (wir waren zu sechst) zusammen vor dem Prüfungskomitee (5 Prüfer: Anwälte, Richter, Mitglied des Prüfungsamts). Ca. zwei Stunden lang wurden alle zu den Themen Strafrecht und Standesrecht befragt. Ständige Teilnahme und Aufmerksamkeit waren äußerst wichtig, denn, wenn einer keine Antwort wute, ging die Frage weiter an die restlichen Teilnehmer. Die Ergebnisse wurden gleich nach der Prüfung bekanntgegeben.

Die Zulassung als deutsche Rechtsanwältin hat viel zur Entwicklung meiner Tätigkeit in der Kanzlei beigetragen. Der neu erworbene Titel hat deutlich das Interesse der Mandanten sowie anderer deutscher Kollegen geweckt; so ergaben sich neue Mandate für Prozeßführung und Beratung im deutsch-französischen Bereich. Da ich hauptsächtlich im deutschen Recht für französische Mandanten tätig bin, habe ich durch die Prüfung wertvolle Kenntnisse vom deutschen Rechtssystem erworben, die die Beratung der Mandanten und die Zusammenarbeit mit meinen deutschen Kollegen vereinfachen.

Auch andere Absolventen sind ebenfalls in Deutschland tätig; einige haben sich sogar ca. zwei Jahre nach der Eignungsprüfung allein oder mit einem oder zwei deutschen Kollegen niedergelassen.


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