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Universität zu Köln
(1.) Universität zu Köln
- Beauftragter für Reims:
Prof. Dr. Andreas Wacke
Institut für Römisches Recht
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Tel.: 0221/470-2655, Fax: 0221/470-5049
- Beauftragter für Clermont-Ferrand:
Prof. Dr. Alexander Lüderitz
Institut für internationales und ausländisches Privatrecht
Tel.: 0221/470-2228, Fax: 0221/470-5129
- Beauftragter für Paris I:
Prof. Dr. Ulrich Hübner
Institut für Versicherungsrecht
Tel.: 0221/470-4251, Fax: 0221/470-5120
Informationen
aus Köln zum Magisterstudiengang LL.M. (Köln - Paris)
(2.) Partneruniversitäten:
- Université de Reims Champagne-Ardenne
Coordinateur ERASMUS: Professeur de Wael
Faculté de Droit et de Science Politique
57 bis, rue Pierre Taittinger
F-51096 Reims
Tel.: 0033-26 05 38 44, Fax: 0033-26 05 38 00
- Université d'Auvergne (Clermont-Ferrand)
Beauftragter: Professeur Claude Devès
Faculté de Droit et de Science Politique
41, boulevard Gergovia
F-63002 Clermont-Ferrand Cedex
Tel.: 0033-43.83.30.05, Fax: 0033-43.83.35.30
- Université de Paris I Panthéon-Sorbonne
Beauftragter: Prof.Dr.Dr.h.c. Michel Fromont
U.F.R. d'études internationales et européennes
12, place du Panthéon
F-75231 Paris Cedex 05
Tel.: 0033-1-46 34 97 33, Fax: 0033-1-44 07 98 33
(3.) Dauer des Aufenthaltes:
- Reims: 6-12 Monate (1-2 Semester)
- Clermont-Ferrand: 5 bzw. 9 Monate (01.10.-28.02. bzw. 30.06.)
- Paris I: 1-2 Semester
- Paris I (Magisterstudiengang): 2 Jahre
(4.) Anzahl der Studierenden:
- Köln/Reims: 1-2 Studierende p.a.
- Köln/Clermont-Ferrand: 4 Franzosen und 7 Deutsche p.a.
- Köln/Paris: bis zu 8 p.a.
- Köln/Paris (Magisterstudiengang): Jährlich zum Wintersemester
werden jeweils 30 deutsche und 30 französische
Teilnehmer zugelassen.
(5.) Voraussetzungen für die Teilnahme am Austauschprogramm:
- Reims: abgeschlossenes Grundstudium, ausreichende
Französischkenntnisse
- Clermont-Ferrand: abgeschlossenes Grundstudium, ausreichende
(Schul-)Französischkenntnisse
- Paris I: abgeschlossenes Grundstudium, ausreichende
Französischkenntnisse, die durch einen Test nachgewiesen werden.
Bewerbungsschluß ist der 25. April des jeweiligen Jahres.
- Paris I (Magisterstudiengang): Die Bewerbungen der deutschen
Interessenten und derjenigen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland
haben, müssen bis zum 15. Mai eines jeden Jahres bei der
Universität zu Köln vorliegen. Die Bewerber müssen
vorweisen:
- die allgemeine Hochschulreife bzw. Schullaufbahnbescheinigung
(Abitur kann nachgereicht werden
- tabellarischen Lebenslauf
- schriftliche Begründung für die Wahl des Studiengangs
(Motivationserklärung).
- Zur Teilnahme am Studiengang ist die vorherige erfolgreiche
Teilnahme am Sprachfeststellungsverfahren erforderlich. Zu diesem Verfahren
werden diejenigen Bewerber geladen, die sich fristgerecht beworben
haben.
- Bei deutschen Bewerbern ist die Zuteilung eines Studienplatzes in
Kön für das Fach Rechtswissenschaft mit dem Abschlußziel
"Erste Juristische Staatsprüfung" durch die ZVS Voraussetzung. Dieser
Studiengang steht nur Erstsemestern offen, Hochschulwechsler haben keine
Möglichkeit, in den Studiengang aufgenommen zu werden.
(6.) Kosten und Möglichkeiten einer Förderung:
- Reims: ERASMUS-Stipendien als Ausgleich für die erhöhten
Aufwendungen eines Auslandsstudiums (Mobilitätszuschlag), im
günstigsten Fall ca. 500,-- DM monatlich. Evtl. Zuschuß nach dem BAFöG
als Stipendium, das Auslandsstudium wird nicht auf die Regelstudienzeit
angerechnet.
- Clermont-Ferrand: Förderung durch eine örtlich gebundene
Stiftung
- Paris I: Förderung durch ERASMUS
- Paris I (Magisterstudiengang): Förderung durch ERASMUS und DFHK
(7.) Fachliche Schwerpunkte:
- Reims: keine (evtl. internationales Recht
bzw. Europarecht
- Clermont-Ferrand: keine, fachliche Beratung zunächst in
Deutschland, sodann in Frankreich
- Paris I: keine, Abschlußprüfungen in zwei
Fächern
- Paris I (Magisterstudiengang): Die beiden ersten Studienjahre laufen
im wesentlichen parallel zum Staatsexamensstudium. Allerdings haben die
Magisterstudenten mehr Prüfungen zu absolvieren. Besondere
Veranstaltungen führen in das französische Recht ein. Das Studium
in Paris umfaßt die drei Hauptfächer Öffentliches Recht,
Bürgerliches Recht und Strafrecht, jeweils mit Nebenfächern sowie
Internationales Recht.
(8.) Mögliche Abschlüsse:
- Reims: Keinen in Frankreich
anerkannten Abschluß, jedoch können für bestimmte
Wahlfachgruppen Leistungsnachweise erworben werden, die als Wahlfachschein
anerkannt werden
- Clermont-Ferrand: nach einem Jahr Studium Erwerb der Licence; evtl. Diplôme
d'initation au droit allemand bzw. français
- Paris I: Leistungsnachweise können erworben werden, die von den
Justizprüfungsämtern NRW als Grundlagen- bzw. Wahlfachschein
anerkannt werden.
- Paris I (Magisterstudiengang): Nach erfolgreichem Abschluß des
vierjährigen Programms wird den Absolventen von der Universität
Paris I die Maîtrise en Droit (Mention: Droit
français et allemand) und von der Universität zu Köln der
Magister Legum (LL.M. Köln - Paris) verliehen. Mit dem Abschluß
des Magister/der Maîtrise ist eine Bewerbung zum Höheren Dienst
beim Auswärtigen Amt möglich. Ansonsten empfiehlt sich in
Anschluß das weitere Studium zum Erwerb der "Ersten Juristischen
Staatsprüfung" (Referendarexamen) und Referendariat (2 Jahre) zum
Erwerb der "Zweiten Juristischen Staatsprüfung" (Assessorexamen) in
Deutschland oder eine spezifische Juristenausbildung in Frankreich, z.B.
zur Zulassung als Rechtsanwalt (CAPA).
(9.) Sonstiges:
- Reims: große Universität mit 25.000
Studierenden, gelegen in der landschaftlich reizvollen Gegend der Champagne.
Prägung der Stadt durch zweitausendjährige Geschichte:
Römische Triumphbögen aus dem 2. Jh.; Kirchen aus dem 11. bis 15.
Jh.; Jesuitenkolleg; (einziges) Museum für französische Automobile
- Clermont-Ferrand: kulturbewußte Mittelstadt mit
Sehenswürdigkeiten aus romanischer und gotischer Zeit und kleiner
restaurierter Altstadt. Umland (Puy de Dome) ist landschaftlich reizvoll und
geologisch interessant. Gute Wintersportmöglichkeiten.
- Paris
(10.) Erfahrungsberichte:
- Reims: keine
- Clermont-Ferrand: können im Akademischen Auslandsamt der
Universität zu Köln und im Institut für internationales und
ausländisches Privatrecht eingesehen werden. Berichte können aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht weitergegeben werden.
- Paris I: Studium WS 1990/91
von RA Markus Kreuzkamp, Düsseldorf
Magisterstudiengang Köln - Paris: Absolventen und Studenten des
Magisterstudienganges haben jeweils in Deutschland und Frankreich einen
Verein, der sich für das Bekanntwerden des Studienganges und die
Pflege der Ehemaligenschaft einsetzt: in Frankreich die Association
"
Les Juristes des Universitiés de Paris I et de Cologne" (JPC)
und in Deutschland den Verein der
"
Juristen des Deutschen und Französischen Rechts e.V.",
kurz JDFR e.V., Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln.
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