Erfahrungsbericht
Deutsch-Französische Juristenvereinigung
Sammlung der DFJ | Erfahrungsberichte
Anwaltspraktikum
bei Chaiban & Klopp, Paris 2000
von Monika Endres, Passau
Nach dem vierten Fachsemester meines Studiums der Rechtswissenschaft an der Universität Passau beabsichtigte ich, ein juristisches Praktikum in Frankreich zu absolvieren, um einige praktische Erfahrungen im Bereich des französischen Rechtssystems zu sammeln. Grundkenntnisse des französischen Rechts hatte ich zuvor während der zweijährigen studienbegleitenden Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung (FFA) erworben.
Im ersten Abschnitt der FFA wurden das Regierungssystem und die politischen Institutionen in Frankreich behandelt und ein Überblick über die französische Verfassung und das französische Gerichtswesen gegeben.
Im Rahmen der zweiten Stufe der FFA, die sich mit ausgewählten Problemen des französischen Zivil-, Verwaltungs-, Straf- und Europarechts befaßt, wurden in einer Vorlesung in französischer Sprache die wichtigsten Aspekte der obengenannten Rechtsgebiete dargestellt und anhand von Urteilen des französischen Kassationshofes und des Europäischen Gerichtshofes juristische Fachterminologie vermittelt.
Bei der Planung meiner praktischen Studienzeit in Frankreich wurde ich von der Praxiskontaktstelle der Universität Passau auf die Möglichkeit hingewiesen, über die Deutsch-Französische Juristenvereinigung ein Praktikumsstipendium des Deutsch-Französischen Jugendwerks zu erhalten. Da diese Praxiskontaktstelle vorwiegend Praktika an Studierende der Wirtschaftswissenschaften vermittelt, konnte ich von ihr leider keine konkreten Auskünfte über französischen Kanzleien bzw. Unternehmen, die deutsche Jurastudenten als Praktikanten aufnehmen, erhalten. Anhand einer Liste von Anwälten, die Mitglieder der Deutsch-Französischen Juristenvereinigung sind, begann ich sodann im März 2000 damit, 40 Kanzleien in Paris anzuschreiben. Schon nach ca. 2 Wochen erhielt ich eine positive Antwort der Kanzlei Chaiban & Klopp, welche ich erfreut annahm.
Somit trat ich im August 2000 mein Praktikum in der Pariser Anwaltskanzlei Chaiban & Klopp an, welche sich überwiegend mit im deutsch-französischen Rechtsverkehr anfallenden Rechtsangelegenheiten befaßt.
Meine Tätigkeit in der Kanzlei läßt sich im wesentlichen in zwei Bereiche unterteilen.
Zum einen erhielt ich durch Aktenstudium (Schriftwechsel, Verträge, Plädoyers, Rechtsgutachten, Gerichtsurteile) und anschließende Besprechungen einen Einblick in die praktische Arbeit einer in internationalen Rechtsangelegenheiten tätigen Anwaltskanzlei.
Entsprechend der Ausrichtung der Kanzlei lag der Schwerpunkt meines Praktikums im Bereich des Zivilrechts. Durch die Beschäftigung mit grenzüberschreitenden Fällen befaßte ich mich mit Fragen des Gesellschafts- und Handelsrechts, des Erb- und Arbeitsrechts sowie des Internationalen Privatrechts. Ich bearbeitete beispielsweise die Schriftsätze zu folgenden Fällen:
- Sadensersatzansprüchen eines französischen Unternehmens wegen Lieferung mangelhafter Bodenplatten nach den Regeln des UN-Kaufrechts
- Geltendmachung der Werklohnforderung eines deutschen Bauunternehmers gegenüber dem deutschen Eigentümer einer in Frankreich gelegenen Immobilie unter Beachtung des EuGVÜ.
- Beendigung eines Vertrages zwischen einem französischen Produzenten und seinem deutschen Vertreiber; Probleme bei der Rückabwicklung bzgl. der Rücknahme der Ware aus dem deutschen Lager.
- Klage eines französischen Herstellers gestützt auf Urheberrecht an Modeartikeln wegen Nachahmung durch einen italienischen Produzenten im Auftrag eines deutschen Modeartikelvertriebs.
- Zivilrechtrechtliche Klage auf Erbschaftsauseinandersetzung mit Beteiligung deutscher und französischer Erben.
Außerdem wurden Probleme des französischen und europäischen Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrechts erörtert.
Zum anderen wurden mir täglich kleinere Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen. Neben Recherchetätigkeiten hatte ich vor allem die Aufgabe, im Bereich der Schadensregulierung von Unfällen mit Auslandsbezug telefonische Verhandlungen mit französischen Versicherern zu führen und zu anderen Kanzleien Kontakt aufzunehmen. So betreute ich beispielsweise die Abwicklung der Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderung eines deutschen Arbeitnehmers und seines schweizerischen Arbeitgebers bzw. dessen Krankenversicherungsträgers nach einem Verkehrsunfall des Deutschen in Frankreich, welcher von einem französischen Lkw-Fahrer verursacht worden war.
Meine Erwartungen hinsichtlich des Praktikums in Frankreich wurden bestens erfüllt, da ich aufgrund der Vielfältigkeit der mir übertragenen Tätigkeiten nicht nur meine Grundkenntnisse des französischen Privatrechts vertiefen, sondern auch meine Sprachfähigkeit verbessern konnte. Außerdem hatte ich während meines sechswöchigen Praktikums in Paris sowohl am Arbeitsplatz die Möglichkeit, persönlichen Kontakt mit den französischen Angestellten und mit einem französischen Praktikanten zu knüpfen, als auch französische Jugendliche kennenzulernen. Letzteres wurde vor allem dadurch unterstützt, daß ich einem Foyer Jeunes Travailleurs wohnte. Diese empfehlenswerte Unterkunft (Résidence Championnet) stellte sich aufgrund der vorhandenen Gemeinschaftsküchen, Fernseh- und Aufenthaltsräume und des eigenen kleinen Schnellrestaurants nicht nur als äußerst praktisch, sondern auch als sehr geeignet heraus, um gleichaltrige Franzosen kennenzulernen.
Die Praktikumsdauer wurde bei mir größtenteils von studienplanungstechnischen Gründen beeinflußt, da ich mein Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit absolvieren wollte. Dennoch beurteile ich nun im nachhinein eine Dauer von 6 Wochen als sehr günstig, um erste Einblicke in den Tätigkeitsbereich einer französischen Kanzlei zu gewinnen. Ein längerer Aufenthalt von zwei oder drei Monaten wäre insofern von Vorteil, als dann auch die Verfahrensentwicklung in konkreten, bearbeiteten Fällen beobachtet werden könnte.
Rückblickend kann ich allen Interessierten zu einem Praktikum in einer französischen Kanzlei bestens raten, da es nicht nur enorm dazu beiträgt, die Französisch-Kenntnisse zu verbessern, sondern auch interessante Eindrücke über Frankreich vermittelt, die man im Rahmen eines gewöhnlichen Urlaubs nicht sammeln kann. Insbesondere die Pariser Kanzlei Chaiban & Klopp kann ich besonders empfehlen, da sie zahlreiche deutsche Mandanten vertritt und somit typische Probleme des deutsch-französischen Rechtsverkehrs veranschaulicht.
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