Erfahrungsbericht

Deutsch-Französische Juristenvereinigung


Sammlung der DFJ | Erfahrungsberichte


Kurs und Praktikum

Stage International EFB, Paris 2000

von Angela Adler, Wächtersbach

 

über das „Projet du Stage International EFB“ und die Ausbildung bei der Kanzlei Coutard & Associés, 67-69, avenue Victor Hugo, 75116 Paris, Maître de stage: Eric Harm (Avocat à la cour de Paris)

I. Dauer des Aufenthalts

Mein Aufenthalt in Paris fand während der Wahlstation des Referendariats statt. Diese vier Monate unterteilten sich in zwei Abschnitte: eine dreimonatige Phase bei einem Anwalt und eine einmonatige Phase an der Ecole de Formation du Barreau de Paris.

Für den Einzelausbilder hatte ich mich aufgrund persönlicher Empfehlungen entschieden. Die Kontaktdaten für die Teilnahme an der EFB befinden sich auf der DFJ-Seite "Praktikum und Wahlstation". Grundsätzlich schließt sich ein zweimonatiges Praktikum bei einem Rechtsanwalt an den Kurs der EFB an. Aufgrund des vorgegebenen Zeitrahmens für die Wahlstation konnte ich die praktische Tätigkeit aber bereits in den drei Monaten vor der Teilnahme an dem Kurs absolvieren.

II. Die ausbildende Kanzlei

Die Kanzlei Coutard & Associés wurde vor 25 Jahren gegründet und unterhält seit Jahrzehnten zahlreiche internationale Kooperationen. Dort sind insgesamt zwölf Anwälte tätig. Die Kanzlei betreut Mandanten unterschiedlichster Art, jedoch hauptsächlich international tätige Wirtschaftsunternehmen. Tätigkeitsschwerpunkt ist daher die Beratung und Vertretung zivilrechtlicher Mandate auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Der Ausbilder für deutsche Referendare, Eric Harm, betreut in dieser Kanzlei unter anderem deutsche Wirtschaftsunternehmen und berät diese; er verfügt über langjährige Erfahrung in der Ausbildung von deutschen Referendaren.

Er ist der einzige Mitarbeiter, der in diesem Büro über sehr gute Deutschkenntnisse verfügt. Daher sind gute Französischkenntnisse für die Kommunikation mit anderen Mitarbeitern unerläßlich. Wichtig sind auch Englischkenntnisse, da zwei der Anwälte Engländer sind und viele der Verträge auf Englisch verfaßt werden.

Unerläßlich ist die Anschaffung eines Rechtswörterbuches z.B.:“Fleck/Doucet“ (ca. 70 DM) oder „Köbler“ (ca. 25 DM). Das französische Recht mit seinen oft stark abweichenden Vorgehensweisen erschließt sich einfacher durch ein einsprachiges Rechtswörterbuch. Insoweit kann ich die Anschaffung des „Lexique des termes juridiques“ Verlag Dalloz, Preis 89 FF, empfehlen. Viele Dinge, die für Franzosen so selbstverständlich sind, daß sie nicht mehr im Lehrbuch stehen, werden dort erklärt. In der Einführungsphase lernte ich die spezifische Organisationsstruktur der Arbeitsabläufe der Kanzlei kennen. Ich habe die Struktur der typischen Bearbeitung wirtschaftsrechtlicher Mandate aus dem Bereich international tätiger Unternehmen erlernt. Da fast ausschließlich unternehmensbezogene Mandate zu bearbeiten waren, war in diesem Bereich auch eine umfangreiche Beratung im Vorfeld von Entscheidungen notwendig. Hierbei fertigte ich in großem Umfang Übersetzungen der Entwürfe an. Um diese Akten zu bearbeiten, führte ich auch Literaturrecherchen durch. Dies war aufgrund des ungewohnten Ordnungssystems anfänglich schwierig. Die französischen Referendare halfen mir aber, meine Probleme zu bewältigen.

III. Teilnahme am Kurs der EFB

Um einen umfassenden Einblick in die jeweiligen Rechtsgebiete des Nachbarlandes zu erlangen, konnte ich an einer fachspezifischen Weiterbildung an der EFB, 63, rue Charenton, 12. Bezirk, teilnehmen. Hierbei handelt es sich um eine Einrichtung der Anwaltskammer Paris, die die Aus- und Fortbildung von Rechtsanwälten zum Ziel hat. Diese Kurse werden von qualifizierten Fachkräften abgehalten und stellen einen unabdingbaren Bestandteil der französischen Juristenausbildung auf dem Gebiet des Anwaltsberufes dar. Dieser Kurs findet jährlich einmal im Monat Oktober statt.

1. Zusammensetzung der Gruppe

Die Teilnehmer des Kurses kamen aus verschiedenen Ländern, wobei die rumänische Gruppe mit zwölf Personen, den größten Anteil stellte, fünf Teilnehmer kamen aus unterschiedlichen zentralafrikanischen Staaten, zwei aus China, zwei aus der Tschechei sowie insgesamt drei aus Deutschland. In Anbetracht der fehlenden Integration der rumänischen Gruppe ist zu bemerken, daß drei Personen die größte Menge ist, die aus einem Land kommen sollte, da ansonsten ein Austausch mit anderen Teilnehmern erschwert wird. Das Durchschnittsalter der Teilnehmer lag zwischen 25 und 35 Jahren. Lediglich die Teilnehmer der rumänischen Gruppe waren wesentlich jünger. Diese hatten gerade ihr Studium an einer rumänischen Privatschule beendet. Es drängte sich der Eindruck auf, daß dieser Aufenthalt für sie eine Art Abschlußfahrt war, zumal sie nur an der Schule teilnahmen und keine praktische Ausbildung erfuhren. Grundsätzlich ist dieses Programm wohl nur für Teilnehmer aus Entwicklungsländern gedacht, denn für alle anderen Teilnehmer war ein Stipendium vorgesehen sowie Reise und Unterkunft bereits durch die EFB organisiert.

Dennoch entstand zwischen den Teilnehmern eine sehr angenehme freundliche Grundstimmung, die sich auch in den zahlreichen gemeinsamen abendlichen Unternehmungen widerspiegelte.

2. Der Unterricht

Die Unterrichtseinheiten begannen zwischen 8.15 Uhr und 10.30 Uhr. Zwischen 12.30 Uhr und 14.00 Uhr fand die Mittagspause statt. Der Nachmittagsunterricht schloß sich hieran an und dauerte bis 17.00 Uhr. Der Kurs war in Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht unterteilt, wobei stets die europäischen Bezüge ausführlichst erörtert wurden. Mit der Gruppe wurden dann auch alle Gerichtsbarkeiten besucht: Besonders beeindruckend war dabei der Besuch des Conseil d’Etat , wobei ein dort tätiger Richter selbst eine mehrstündige Unterrichtseinheit leitete.

3. Das Kursprogramm

Ziel dieses Kurses war, das gesamte französische Rechtssystem aus anwaltlicher Sicht zu beleuchten. Daher begann der Unterrichtsplan konsequenterweise mit einer Einführung in Standesrecht. Diese Unterrichtseinheit wurde von einem Dozenten geleitet, der dieses Fach normalerweise für französische Anwaltsschüler unterrichtet. Im Gegensatz zur deutschen Ausbildung nimmt die Ausbildung im anwaltlichen Standesrecht einen sehr hohen Stellenwert ein. Im Anschluß wurde die Tätigkeit der Anwaltskammer detailliert durchgearbeitet, so daß fast alle Leistungen der Kammer angerissen wurden.

Es erfolgte eine sehr kurze Einführung in Strafprozeßrecht.

In den nächsten Tagen erfolgte eine ausführliche Darstellung des Ablaufs eines Zivilprozesses nebst Berufsmöglichkeiten. Auch diese Dozentin unterrichte normalerweise an der EFB Zivilprozeßrecht. Die Lehrveranstaltungen wurden durch gelegentliche Gerichtsbesuche aufgelockert. Im folgenden wurden arbeitsrechtliche Besonderheiten besprochen und anschließend das Arbeitsgericht besucht; daran schloß sich die gleiche Vorgehensweise im Handelsrecht an.

Anschließend wurde Verfassungsrecht unterrichtet. Diese Einheit schloß mit einem Empfang im Verfassungsgericht ab. Auch hier war alles sehr gut organisiert. Bei Ankunft in diesem Gebäudekomplex erhielt jeder der Teilnehmer ein Schildchen und eine Mappe auf der Namen und Herkunftsland vermerkt waren. In der Mappe fanden sich eine Vielzahl von Unterlagen, die sodann erläutert wurden.

Der nächste Programmpunkt „Verhandlungsmodelle“ war mit Abstand am spannendsten. Auch diese Einheit war sehr gut gestaltet. Der Dozent zeigt zunächst verschiedene Gesprächstypen auf. Anschließend sollten diese auf andere Themen übertragen werden. Hierbei taten sich auf unterhaltsame Art und Weise unterschiedliche Vorstellungen von der Tragweite von Argumenten und der Art der Gesprächsführung auf. Die Bandbreite ging von freundlich bestimmten Durchsetzen der eigenen Interessen bis hin zu lautem Schreien. Trotz der unterschiedlichen Ansätze der einzelnen Teilnehmer gelang es dem Dozenten ausgesprochen gut seine Inhalte in neutraler Weise zu vermitteln.

Es wurden in allen Gerichtsbarkeiten zunächst einmal Führungen durch die jeweiligen Gerichtsgebäude durchgeführt. Insbesondere auf die auch geschichtlich bedeuteten Komplexe des „Palais de Justice“ und des „Conseil d´Etat“ war man ersichtlich sehr stolz. Die Tatsache, daß der Unterrichtsraum „Salle des Rozes“ neben der Conciergerie sehr feucht und auch nicht heizbar war, was den afrikanischen Teilnehmern noch mehr auffiel als mir, wurde freundlich übergangen und darauf hingewiesen, daß einst bereits Königen Marie-Antoinette durch diesen Saal lief und sich nicht beschwerte.

Zu allen Unterrichtseinheiten wurde umfangreiches schriftliches Material ausgeteilt, das eine sehr effiziente Nachbereitung ermöglichte. Leider wurden die Unterlagen nie im voraus zur Verfügung gestellt. Dadurch war eine Vorbereitung auf das verwendete Vokabular kaum möglich.

Die Dozenten gingen sehr unterschiedlich auf die verschiedenen Sprachniveaus der Teilnehmer ein: da die afrikanischen Teilnehmer als Französisch als Amtssprache sprachen hatten diese keinerlei Probleme. Dies wurde dann zum Teil vorausgesetzt. Während andere Dozenten alle zwei Stunden eine Vokabelerklärpause machten. Diese Einheiten sollten sich dann als die nachhaltigsten erweisen.

Den organisatorischen Höhepunkt des Programms stellte eine dreitägige Fahrt zur Delegation der französischen Anwaltschaft in Brüssel dar. Da die Kostentragung dieser Fahrt nur für die stipendiumsberechtigten Teilnehmer sichergestellt war, hatte die EFB mit den deutschen Teilnehmern zunächst ein Finanzierungsproblem.

4. Die Dozenten

Bei den Dozenten handelte es sich fast durchweg, um diejenigen, die auch französische Anwaltsschüler unterrichten. Es waren alles selbst tätige Anwälte, die jedoch höchst unterschiedliche Interessengebiete hatten und daher auch unterschiedliche Fächer unterrichteten. Lediglich die diversen Ausflüge in die Gerichtsbarkeit wurden von Richtern geleitet. Diese waren leider auch wesentlich unsicherer und konnten daher weniger erklären.

Die Führungen durch die Gebäude wurden von Historikern durchgeführt, die mit dem jeweiligen Gebäude verbunden waren.

5. Außerhalb des Unterrichts

Außerdem fand bereits in Paris ein organisiertes Rahmenprogramm statt. Hierbei stellte der Empfang bei der Präsidentin der Anwaltskammer „Madame le Batonnier“ im Prunksaal des Maison d´Avocat sicherlich den Höhepunkt da. Nach diversen belanglosen Ansprachen, kam es zu einem Gedankenaustausch zwischen Teilnehmern und Rednern. Madame le Batonnier war sehr bemüht, eine ungezwungene Atmosphäre entstehen zu lassen. Anläßlich dieses Empfangs hatten wir auch die Möglichkeit, David Gabriel, den Vorsitzenden der Vereinigung der ehemaligen Teilnehmer des Kurses, kennenzulernen. Dieser organisiert während der Zeit der praktischen Ausbildung ein Rahmenprogramm sowie Treffen aller ehemaligen Teilnehmer in unterschiedlichen Zeitabständen.

An mehreren aufeinanderfolgenden Abenden wurde uns die Möglichkeit gegeben an den Endausscheidungen für einen in Frankreich sehr renommierten Eloquenzwettbewerb zuzuhören. Dieser Rhetorikwettbewerb findet jährlich statt und hat - wie so vieles an der Anwaltskammer Paris - eine jahrhundertelange Tradition. Es ist eine der wenigen Möglichkeit für junge Anwälte sich zu profilieren. Dieser Eloquenzwettbewerb, hat ein weitgehend nicht-juristisches Thema, wie zum Beispiel „Gibt es ein Recht auf Vergessen“ zum Gegenstand. Das Finale fand während der Zeit des Kurses statt. Daher gab man uns die Gelegenheit hierbei zuzuhören. Es gab insgesamt sechs unterschiedliche Themen für die jeweils ein Pro und ein Kontra Sprecher auftrat. Für die Teilnehmer aus frankophonen Länder war es eine Selbstverständlichkeit, daß ein solcher Wettbewerb zur Anwaltsausbildung gehört. Interessant ist sicherlich, daß jetzt in ähnlicher Weise vom DAV auch eine solcher Wettbewerb für junge Anwälte in Deutschland angeboten wird.

6. Persönliche Erfahrung

In internationaler Atmosphäre lernte ich während des Aufenthalts zum einen die Strukturen des französischen Rechtssystems kennen und zum anderen ermöglicht die Rechtsvergleichung mit den anderen Systemen auch einen detaillierten Blick auf das eigene Recht. Die Kurseinheiten waren auf sehr hohem Niveau und haben alle Fragen, die in der Einzelausbildung offen blieben, beantwortet. Die Internationalität der Teilnehmer war sehr spannend und hat auch mein Verständnis für andere Kulturen und Rechtssysteme entscheidend verändert. Die Anwaltskammer Paris hat sich außerordentlich viel Mühe gegeben den Unterricht zu gestalten: Aufgrund der vielen Teilnehmer aus frankophonen afrikanischen Ländern war der Unterricht intensiv und sprachlich auf sehr hohem Niveau.

Die Teilnahme ist für deutsche Referendare in jedem Fall zu empfehlen und stellt meines Erachtens nach eine sinnvolle Ergänzung der normalen Ausbildung beim Rechtsanwalt dar. Bemerkenswert ist auch, daß das OLG Frankfurt am Main bei der Genehmigung dieses Programms ausgesprochen kooperativ war und es als eine Möglichkeit die Wahlstation zu Verbringen, anerkannt hat.

Leider zeigte sich die Organisation des Programmes wenig hilfsbereit, was die Unterkunftssuche anbelangte. Dies war um so erstaunlicher, als daß für die nicht-europäischen Teilnehmer sogar die Hotelbuchung und die entstehenden Unterkunftskosten übernommen wurden. Hier wäre es wünschenswert gewesen, wenn zumindest eine Liste mit günstigen Hotels oder mit Wohnheimen zugeschickt worden wäre.

Während der Zeit in Paris habe ich in dem katholischen Mädchenwohnheim Foyer Porta, 14 rue Pierre Demours, 75017 Paris gelebt. Dieses Foyer liegt in unmittelbarer Nähe des Triumphbogens in einer sehr ruhigen Wohngegend. Die Unterkunft war gut und für Paris preiswert. Dieses Foyer hat auch Anschriften von anderen Foyers in der Stadt, so daß sich die Kontaktaufnahme zwecks - der ansonsten schwierigen und möglicherweise sehr kostspieligen - Wohnungssuche rentiert.

Durch meinen Aufenthalt in Frankreich hat sich mein Bewußtsein für europäische Zusammenhänge erweitert, insbesondere was das Fortschreiten der Integration und die gegenseitige Abhängigkeit anbetrifft. Ich habe vor dieser Erfahrung die weitreichende Bedeutung der EU vor diesem Aufenthalt sicherlich falsch eingeschätzt.

Da Frankreich Deutschlands größter Außenhandelspartner ist, erkennt man leicht das Beratungspotential, das es auf diesem Sektor gibt. Um Mißverständnisse bei der Arbeit mit internationalen Unternehmen zu vermeiden, ist es wichtig, Verständnis für fremde Rechtsordnungen aufzubringen und auch das andere als feste Gegebenheit zu akzeptieren. Allein durch die Erfahrung, daß es viele unterschiedliche Denkansätze gibt Probleme zu lösen, erlangt man Abstand zum eigenen Rechtssystem. Dies eröffnet den Blick dafür Gutes und Schlechtes am eigenen System zu erkennen und dadurch auch andere Lösungsmodelle zu entwickeln.

Die Grundkenntnisse, die ich in der kurzen Zeit erwerben konnte, werde ich mit Sicherheit weiter vertiefen. Aufgrund der Erfahrungen, die ich in diesen Monaten machen konnte, hat sich das persönliche Ziel herausgebildet eine Tätigkeit auszuüben, die auch internationale Kontakte pflegt aber im wesentlichen einen wirtschaftsrechtlichen Schwerpunkt hat. Für mich selbst habe ich weit mehr profitiert, als ich oben beschreiben konnte. Nicht zu unterschätzen sind auch die persönlichen und kulturellen Erfahrungen, die ich in dieser Zeit machen konnte.

In jeder Hinsicht ist ein Aufenthalt in Paris empfehlenswert.


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