Erfahrungsbericht

Deutsch-Französische Juristenvereinigung


Sammlung der DFJ | Erfahrungsberichte

Praktikum

bei Maître Philippe Plantade, Paris 2002

von  Matthias Wehler, Berlin



1.    Praktikumsstelle :

Maître Philippe Plantade,
Cabinet Plantade-Gollety
32, avenue Duquesne
75007 Paris
2.    Vorbemerkung

Ich studiere im achten Semester Jura an der Humboldt-Universität zu Berlin. Ich plane, nach meinem Abschluß eine Tätigkeit mit Auslandsbezug aufzunehmen, bevorzugt im höheren Auswärtigen Dienst oder auf universitärer Ebene. Mein besonderes Interesse gilt dem Internationalen Recht, insbesondere dem Völkerrecht. Bereits zu Beginn meines Grundstudiums an der Universität Passau absolvierte ich eine fachspezifische Fremdsprachenausbildung im englischen Recht und begann verstärkt mit dem Erlernen der französischen Sprache. Anschließend studierte ich während eines Semesters an der Universität Lausanne, wo ich mich hauptsächlich dem Völkerrecht widmete.

Praktika bieten in meinen Augen eine hervorragende Möglichkeit, Einblick in eine noch fremde Welt zu erhalten. Sie können sehr hilfreich sein, wenn es darum geht, sich für oder auch gegen eine bestimmte Berufsrichtung zu entscheiden. Ich habe diese deshalb nie als lästige Pflicht oder als bloße Formsache zur Examenszulassung betrachtet. Daher habe ich mich bemüht, einen Großteil meiner Praktikumszeit im Ausland zu verbringen; neben einem Verwaltungspraktikum beim Deutschen Bundestag leistete ich auch eines bei einem Unternehmen in Australien ab und werde im September an der Deutschen Botschaft in Bangkok sein. Paris war – soviel sei schon jetzt gesagt – ein Höhepunkt in meiner bisherigen Ausbildung.

3.    Die Praktikumssuche

Ein JuS-Artikel (Heft 9/1999) erregte meine Aufmerksamkeit. Dort berichtete ein Student von seinem Praktikum in einer französischen Anwaltskanzlei sowie der Möglichkeit, von der Deutsch-Französischen Juristenvereinigung (DFJ) ein Stipendium des Deutsch-Französischen Jugendwerks vermittelt zu bekommen. Ich informierte mich umgehend auf den Internetseiten der DFJ über die notwendigen Formalitäten. Ich wurde vor allem deshalb hellhörig, weil ich damals meinen Studienaufenthalt in Lausanne vorbereitete und darauf hoffte, anschließend sprachlich in der Lage zu sein, ein französischsprachiges Praktikum bewältigen zu können. Ich darf es vorwegnehmen – ein fremdsprachiges Praktikum im Anschluß an einen entsprechenden Auslandsaufenthalt scheint mir eine ideale Ergänzung zu sein.

Aufgrund meiner fehlenden Kenntnisse im nationalen französischen Recht bemühte ich mich auf der Suche nach einer Praktikumsstelle um eine Kanzlei, die sich auf internationales Recht spezialisiert hat. Ich forderte das Mitgliederverzeichnis der DFJ an und bewarb mich bei eini-gen Anwälten. Ich tat dies offensichtlich zu kurzfristig, die vorhandenen Stellen waren schon besetzt. So informierte ich mich bei Pariser Studenten nach ihren Erfahrungen und bat um Empfehlungen. Dabei wurde mir von Maître Plantade berichtet, der mir sehr bald auf mein Schreiben hin eine positive Antwort gab. Ich hatte den Eindruck, daß – wie so oft – ein bißchen Glück dazu gehörte, obwohl mir viele Anwälte, die ich in Paris kennenlernte, prinzipiell offen zu sein schienen, deutsche Praktikanten aufzunehmen – jedenfalls sofern sie ausrei-chend qualifiziert sind. Ich weiß allerdings nicht, ob es sinnvoll wäre, sich einfach bei ir-gendwelchen Kanzleien zu bewerben, die man dem Pariser Telefonbuch entnommen hat, weil die jeweilige Ausrichtung ja nicht unbedingt mit der eigenen korrespondiert. Oft können Dozenten an den Universitäten jedoch weiterhelfen.

4.    Das Praktikum

Die Kanzlei Plantade-Gollety erwies sich als Glücksfall für mich. Die Räume liegen nahe der École Militaire im siebten Arrondissement von Paris in einem Hintergebäude und bilden eigentlich eine Wohnung. Wenn man von den nötigen modernen Büroutensilien einmal absieht, besteht die Einrichtung ausschließlich aus Antiquitäten. Ich erzähle dies, weil sie die Einstellung der drei Anwälte zu ihrem Beruf meines Erachtens sehr treffend widerspiegeln. Sie verachten die Großkanzleien amerikanischen Stils, wo man „mehr über Gesetze als über Literatur spricht“, wie mir empört berichtet wurde. Wie unkultiviert! Sie vertreten ein in Frankreich noch teilweise vorhandenes Bild des universal gebildeten Anwalts, der eben mehr ist als ein Bürokrat. Gerade bei Gerichtsterminen in der Provinz fiel mir auf, wieviel Respekt den Anwälten erwiesen wurde, was auch auf mich einmal etwas Glanz warf. Ich reiste einmal vorzeitig mit dem Zug zurück nach Paris und hatte die Robe meines Maître über dem Arm. Mehr-mals verneigten sich Leute und begrüßten mich mit den Worten: “Bonjour, Maître!“ Ich dementierte das dann nicht.

Die angesprochene universale Bildung meines Anwalts umfaßte hervorragende Englisch-, Italienisch- und Deutschkenntnisse. So hatte er Klienten in ganz Europa und in den Vereinigten Staaten. Von mir erwartete er, daß ich mich in die Akten einarbeitete, um dann selbständig mit diesen Klienten zu kommunizieren. Zunächst wurde ich darum gebeten, ein Fax in deutscher Sprache an einen nicht unkomplizierten Mandanten zu schreiben, den es „so diplomatisch wie nur irgend möglich“ zu beruhigen galt. Es ging um eine delikate Kollision von amerikanischem und marokkanischem Recht. Überhaupt kam ich erstmalig mit vielen höchst interessanten rechtlichen Problemen in Kontakt, wobei sicher solche mit steuerlichem Bezug in Gibraltar oder Zypern bemerkenswert waren.

Eine weitere Aufgabe waren Vertragsentwürfe in französischer und in englischer Sprache. Ich schrieb einen Zessionsvertrag und einen Vertrag über die Handelsvertretung einer französischen Firma in den USA. Dieser Fall war besonders spannend, weil ich für die Wahl des Gerichtsstands nicht nur französisches und amerikanisches, sondern auch das der einzelnen amerikanischen Staaten gegeneinander abwägen mußte. Hierfür war natürlich einige Recherchearbeit erforderlich, wobei ich mich freute, meine Vorkenntnisse in der englischen Rechtssprache einmal praktisch anwenden zu dürfen.

Man wird erkennen, daß ich mich nicht über mangelnde Aufgaben beklagen konnte, zumal ich zwischendurch noch kleinere Tätigkeiten wie Übersetzungen oder Botengänge erledigte. Es stand mir jedoch völlig frei, wieviel ich arbeiten wollte. Ich arbeitete gerne, weil mir anspruchsvolle und interessante Aufgaben übertragen wurden; auch zeigte sich der Maître überaus großzügig. Er lud mich jeden Tag zum Essen und zum Kaffee ein (zum Abschied kochte ich einmal). Sein Mitarbeiter schenkte mir sogar eine Opernkarte, was in Paris ein sehr teures Vergnügen ist. Am letzten Tag wurde ich schließlich noch damit überrascht, daß mir meine Arbeit bezahlt wurde. Ich empfand dies als eine große Anerkennung, nicht zuletzt, weil er mir sagte, daß er nicht mit allen meinen Vorgängern zufrieden war. So zeigte sich, daß er schon einen gewissen Fleiß erwartet, was er übrigens schon in seinem ersten Brief schrieb. Insgesamt arbeitete ich im Schnitt etwa 10 Stunden täglich.

Ich kann insoweit die Kanzlei weiterempfehlen, was allerdings nur dann gilt, wenn man ein Interesse für Kunst und Kultur mitbringt. Nicht selten diskutierten wir über Dinge, die überhaupt nichts (jedenfalls nach herrschender Meinung) mit unserem Fach zu tun haben. Wir sprachen über die Geschichte des Roquefort und über die Papstnachfolge, über Dürer und Bellini. Ein bißchen Allgemeinbildung sollte man also schon mitbringen, sonst wird man es bei Maître Plantade schwer haben. Sofern materielle Interessen im Vordergrund stehen, würde ich ebenfalls zu einer anderen Wahl raten.

Was den Zeitraum angeht, so halte ich vier Wochen für ausreichend, um einen echten Einblick in die Arbeit einer französischen Kanzlei zu gewinnen. So habe ich relativ viele Facetten kennengelernt; ich war bei verschiedenen Gerichtsverhandlungen dabei, sowohl in Paris als auch auf dem Lande, ich nahm an Mandantenbesprechungen teil und begleitete den Anwalt zu Notarterminen. Auch wenn ein längerer Aufenthalt möglicherweise einen größeren Lerneffekt hätte, wäre ich vorsichtig. Ich habe schon oft von Kommilitonen gehört, daß sie nach einer Phase der Einarbeitung als billige Arbeitskräfte hauptsächlich für Sekretariatsaufgaben ausgenutzt wurden.

Trotzdem ist mir der Abschied von Paris nicht leichtgefallen – gerne wäre ich noch ein wenig geblieben. Es ist eine wunderbare Erfahrung, einmal nicht als Tourist dort zu sein, sondern Teil des Alltags zu werden. Das überwältigende Museenangebot der Stadt läßt sich so viel besser nutzen, zumal es teilweise auch Dauerkarten gibt. Ich wohnte in der Nähe der Bastille-Oper in einer Gegend, die Touristen zumeist verschlossen bleiben dürfte. Die Unterbringung bei Bekannten ersparte mir die Wohnungssuche, welche, wenn ich meinen Pariser Freunden Glauben schenken darf, eine furchtbare und vor allem teure Erfahrung ist. Insofern habe ich also nichts hilfreiches zu berichten; ich kann nur das elfte Arrondissement allgemein empfehlen, wo das Preisniveau – vor allem auch im Bereich der Lebenshaltungskosten – erträglich ist. Leider gilt das nicht für ganz Paris.

5.    Resümee

Ein Praktikum in einer Pariser Anwaltskanzlei ist ohne Frage lohnend, wenn man eine Kanzlei findet, die zu einem paßt und wenn man bereit ist, Einsatz zu zeigen. Dann wird man erheblich von einem solchen Aufenthalt profitieren.
 


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