Erfahrungsbericht

Deutsch-Französische Juristenvereinigung


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Europadiplom an der Sorbonne Paris

von Torsten Oelke, Berlin

 

Spätestens wenn sich der Jurastudent von heute klar macht, daß er wohl die ersten materiellen Früchte seines Schaffens in Euro ausbezahlt bekommt, wird ihm schnell die Notwendigkeit deutlich, sich etwas genauer mit der Materie Europa zu beschäftigen. Also wendet man sich dem Europarecht zu. Längst hat sich ja herumgesprochen, daß Brüssel mehr und mehr in die nationale Gesetzgebung hineinspielt. Welche Zeit eignet sich nun auch besser für ein Studium des Europarechts als die bei einem unserer europäischen Nachbarn? Ich hatte im Jahr 1996/97 die Gelegenheit, mit einem Erasmus-Stipendium der Freien Universität Berlin an die Sorbonne in Paris gehen zu können. Dort einmal angekommen, mußte ich zunächst enttäuscht feststellen, daß es leider kein festes Programm für die 30 Erasmus-Studenten gab. Ein Abschluß in Form des DEUG, der licence oder gar einer maîtrise war also nicht möglich und die besondere Freiheit, sich hier und da mal eine französische Vorlesung anzuhören, hat mich auch nicht sonderlich gereizt. Daher möchte ich hier über eine echte Alternative berichten, die sich den Studenten an der Sorbonne bietet: Das Diplom im europäischen Recht am Centre Universitaire d'Etudes des Communautés européennes (C.U.E.C.E.).

1. Einschreiben. Zum Einschreiben genügt ein - formeller! - Brief an Professeur Manin, Centre Universitaire d'Etudes des Communautés européennes, 12, Place du Panthéon, 75231 Paris Cedex 05, oder einfach abgeben im Sekretariat des Centre, 3. Stock, des leider mißglückten Neubaus des Panthéon-Sorbonne. In diesem sollte klar zum Ausdruck kommen, daß man sich in seinem deutschen Studium auf maîtrise-Niveau befindet. Was heißt das? Da die Franzosen nach 4 Universitätsjahren ihre maîtrise machen, ist der Abschluß in etwa mit unserem 1. Staatsexamen vergleichbar. Dies hat der Erasmus-Student regelmäßig nicht. Mit Beilage der 3 kleinen und großen Scheine ist man aber auf der sicheren Seite. Falls hier doch noch etwas fehlt, kann man allerdings mit Seminar und/oder Grundlagenschein und dem großen Interesse am Europarecht deutlich machen, daß man sein deutsches Hauptstudium weitestgehend abgeschlossen hat und die Befähigung zum Diplomprogramm mitbringt. Ich kenne übrigens keinen Fall, in dem einer von uns Deutschen sich nicht einschreiben durfte.

II. Das Programm. Hat man sich also erst einmal auf das Diplom eingelassen, fragt sich, was einen denn da genau erwartet. Nun, auf jeden Fall eine Menge Arbeit. Quantitativ wohl viel mehr als auch eine normal sterblich bis fleißiger, deutscher Student in seinem bisherigen Studium zu bewältigen hatte. Es empfiehlt sich also vorher die Beantwortung der Frage, wie viel man denn - zumindest im zweiten Halbjahr - von einem "Kultur, Land und Leute Erleben" zu opfern bereit ist.

Was wird wann behandelt? Im 1. Semester hat man Vorlesungen in folgenden Gebieten: Europäisches Privatrecht I (Wettbewerbs- und Kartellrecht), Europäisches Öffentliches Recht (Institutionen) und Europäisches Wirtschaftsrecht. Die beiden erstgenannten Hauptfächer werden durch jeweils eine AG (sogenannte T.D.) begleitet. Im 2. Semester gibt es die Fortsetzung: Europäisches Privatrecht II (Arbeits- und Sozialrecht), Europäisches Öffentliches Recht II (Aktionen und Politiken der Gemeinschaft) und im Nebenfach Finanz- und Steuerrecht (natürlich auch europäisch). Auch hier gibt es jeweils 2 T.D.'s und wer jetzt fragt: Ist das denn schon alles? Nein, wahlweise gibt es noch eine T.D. im deutschen Handels- und Gesellschaftsrecht (Tip: Finger weg!) oder eine sehr interessante T.D. in Englisch. Die Sprachen-T.D. geht dafür auch das ganze Jahr.

Vorlesungen laufen ähnlich ab wie bei uns, die Arbeitsgemeinschaften dagegen ganz und gar nicht. Hausaufgaben sind dort ganz normal, meist in der Form, die nächste Sitzung durch Lesen von ca. 10 EuGH-Entscheidungen vorzubereiten. Zu diesem Zweck kriegt man am Anfang eines jeden Semesters pro T.D. ein dickes "dossier" hingeknallt. Dabei kann man fest davon ausgehen, das Ding am Ende des Studienjahres mindestens einmal ganz durchgeackert zu haben. Gewarnt sei man noch vor dem Verhältnis zu seinem T.D.-Leiter, hier herrscht bisweilen ein ungewohnt autoritärer Stil. Für einen deutschen Studenten etwas lächerlich, denn meist handelt es sich um Wiss. Mitarbeiter, die gerade an ihrer Promotion sitzen.

Inhaltlich bekommt man dafür allerhand geboten. Neben dem Grundwissen über Institutionen, der 4 Grundfreiheiten und der "Gesetz"gebung in Form von Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen liegen Schwerpunkte u.a. im Kartellrecht und im Sozialrecht. Aber auch insgesamt ist man mit Detailwissen reichlich versorgt, sei es nun über die Gesetzesgrundlage zum Umweltschutzrecht oder aber den Haftungsansprüchen für nicht rechtzeitig umgesetzte Richtlinien. In jedem Fall scheint doch die Wissensvermittlung über das hinauszugehen, was in den meisten Wahlfachgruppen zum Europarecht erwartet wird. So kann man sich dann am Ende des Jahres doch halbwegs fundierte Kenntnisse bescheinigen.

Ob die französische Lernmethode dabei immer die cleverste ist, darüber läßt sich streiten. Die farbenprächtigen Schilderungen über den französischen Studenten, der in der Vorlesung selbst noch die Familienanekdoten des Profs mitschreibt und anschließend auswendig lernt, sind hinreichend bekannt und vielfach leider auch anzutreffen. In den erworbenen Detailkenntnissen uns zwar meist überlegen, wird dem Franzosen dieser Vorteil rasch wieder durch mangelnde Vermittlung im strukturellen Denken zunichte gemacht. So kann denn auch der deutsche Student die anfänglichen Sprachbarrieren durch das bessere Strukturieren des Stoffes wieder ausgleichen. Die Fülle dieses Stoffes sollte daher auch nicht abschrecken.

Das französische System hat sich eine ganze Reihe von Benotungsmöglichkeiten in Form von Referaten, Kurztests, Klausuren, Hausarbeiten und Entscheidungskommentierungen ausgedacht, so daß irgendwie jede Woche ein Prüfungstermin ist. Das Zusammenspiel der ganzen Resultate bis hin zum Errechnen der Endnote ist etwas kompliziert. Details würden zu weit führen, doch für den Interessierten nur soviel: Bestanden hat man mit 10 von 20 Punkten, die als Durchschnitt der Noten aus den T.D.'s und dem Abschlußexamen Ende Mai/Anfang Juni erreicht werden müssen. Dabei sollte man sich klarmachen, daß Franzosen ihr Punktesystem noch weniger ausreizen, als es hierzulande der Fall ist. Während die schlechtesten Studenten mit mindestens 7 Punkten durchfallen (darunter zu punkten ist selten), bekommt man mit 13 Punkten (ebenso selten) schon sein "bien".

III. Fazit: Es lohnt sich. Spannend war in dem damaligen Studienjahr zudem noch, daß die Regierungskonferenz von Amsterdam unmittelbar bevorstand und besonders Wert darauf gelegt wurde, die Arbeiten der Regierungskommission in das Programm mit einzubeziehen. Aber auch 1998 wird mit dem Beschluß über die "in's" (teilnehmende Länder der WWU) beim Euro interessant werden. Der oft geforderte Praxisbezug ist also vorhanden. In dem Zusammenhang sollte noch Erwähnung finden, daß die Sorbonne mehrere Vortragsveranstaltungen zu dem Thema Europa organisiert, bei denen dann u.a. namhafte EuGH-Richter referieren.

Übrigens haben alle 5 deutschen Teilnehmer 1996/97 das Diplom bestanden, so daß auch denjenigen Mut gemacht werden kann, die sich allein sprachlich anfangs noch nicht so fit fühlen.


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