Erfahrungsbericht

Deutsch-Französische Juristenvereinigung


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Praktikum am Tribunal d`Instance und am Tribunal de Grande Instance de Strasbourg - Oktober 1998

von Lotte Göring, Würzburg

 

Im vergangenen Oktober hatte ich als Jurastudentin im siebten Semester die Möglichkeit, einen Monat am Tribunal d`Instance (TI) und am Tribunal de Grande Instance (TGI) in Straßburg zu hospitieren und die französische Justiz erster Instanz praktisch zu erleben. Meine Tutorin während dieser Zeit war Madame Vonfelt, die Präsidentin des Tribunal d`Instance. Meinem Bericht möchte ich einige Hinweise über nützliche bzw. unerläßliche Vorbereitungen voranstellen, die der zukünftige Praktikant oder die zukünftige Praktikantin vor Beginn seines Praktikums treffen sollte.

I. Fachliche Vorbereitung

Da ist zunächst die fachliche Vorbereitung: Wer, so wie dies bei mir der Fall war, noch keine Vorkenntnisse im französischen Recht hat, kann sich mit dem Buch von Rémy Cabrillac "Introduction génerale au droit" innerhalb kurzer Zeit einen sehr anschaulichen Überblick über das französische Zivilrecht verschaffen. Die Straßburger Richter bestätigten mir die Qualität dieses Buches, das ebenso wie weitere Einführungen zum französischen Strafrecht etc. in der Edition Dalloz erscheint. Außerdem möchte ich hervorheben, daß für ein Praktikum am Gericht generell und so auch hier gute Kenntnisse im Prozeßrecht gefragt sind. Daher akzeptiert die Präsidentin des Tribunal d`Instance, Madame Vonfelt, in der Regel auch nur deutsche Praktikanten, die schon den Referendarstatus haben. Aus meiner Sicht ist dies durchaus sinnvoll, da meine noch rudimentären Kenntnisse des deutschen Prozeßrechts mich vor allem bei dem Versuch behinderten, ein bißchen Rechtsvergleichung anhand des französischen und deutschen Prozeßablaufes zu betreiben. Als kleines Nachschlagewerk für prozeßrechtliche Vokabeln und französische Gerichtsorganisation möchte ich hier nur die kostenlose Broschüre des französischen Justizministeriums empfehlen: "Les 200 mots-clés de la justice" - erhältlich im Internet unter www.justice.gouv.fr. Zum Erlernen der französischen Fachtermini habe ich mich ganz einfach während des Praktikums mit dem guten alten Vokabelheft bewaffnet.

Für die Bewerbung ist wichtig, daß man sich auf die Deutsch-Französische Juristenvereinigung beruft. Ich habe festgestellt, daß dies meine Chancen, zugelassen zu werden, beträchtlich erhöht hat.

II. Zimmersuche in Strasbourg

Was die Unterbringung und Verpflegung in Straßburg angeht, so hatte ich das große Glück, in einem privaten Studentenwohnheim (nur für Studentinnen) mit Halbpension zu logieren, das weniger als 100m vom Straßburger Münster entfernt lag. Nach meiner Erfahrung ist es sehr schwierig, für die Dauer von einem Monat ein Zimmer in einem staatlichen oder privaten Studentenwohnheim zu bekommen, da die Zimmer meist für das ganze Studienjahr im Voraus vermietet werden. Nur manche Vermittlungsagenturen bieten für so kurze Zeit auch Studentenzimmer an, allerdings zu sehr hohen Preisen. Ich habe mein Zimmer dadurch gefunden, daß ich sehr kurzfristig – drei Wochen vor Beginn des Praktikums – bei den Wohnheimen angefragt habe und dann wohl ein zufällig leergebliebenes Zimmer ergattert habe. Eine Liste mit allen Straßburger Wohnheimen ist beim dortigen Studentenwerk erhältlich. Man sollte auch die enormen Preisunterschiede beachten – die Monatsmiete im Wohnheim bewegt sich zwischen 700 und 3.800 FF. Mein Zimmer war vergleichsweise teuer, dafür aber mit allem Komfort ausgestattet. Außerdem war ich sehr zufrieden mit der Halbpension, zumal das Wohnheim nur etwa zehn Minuten vom Gericht entfernt ist und ich so in der obligatorischen Mittagspause von 12 bis 14 Uhr zum Essen gehen konnte. Hier die Adresse: Foyer Notre-Dame, 3, rue des Echasses, BP 70, F-67061 Strasbourg Cedex. Telefon: 0049.3.88.32.47.36.

III. Programm des Praktikums

Nun möchte ich einen kleinen Abriß über mein dicht gedrängtes Programm in diesen viereinhalb Wochen geben. Das Praktikum gliederte sich in drei Teile: Während der ersten zehn Tage hospitierte ich bei den verschiedenen Kammern des Tribunal d`Instance, dann lernte ich die verschiedenen Kammern des TGI kennen und verbrachte schließlich eine Woche bei der Staatsanwaltschaft, die dem TGI angegliedert ist. TI und TGI sind nicht etwa mit dem deutschen Amtsgericht und Landgericht gleichzusetzen, da in bezug auf die Zuständigkeiten erhebliche Unterschiede zum deutschen System bestehen. Zum Beispiel hat das TGI die ausschließliche Kompetenz in Familiensachen, während der Richter für Vormundschaften über Minderjährige dem TI zugeordnet ist. In Deutschland hingegen ist für beides das Amtsgericht bzw. das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig.

Im Einzelnen lernte ich beim TI folgende Bereiche kennen: Neben mehreren zivilrecht-lichen Sitzungen und deren Vor- und Nachbereitung durch die Gerichtsschreiber nahm ich an einer Sitzung des Tribunal de police (Ordnungswidrigkeiten) teil. Außerdem konnte ich bei Anhörungen der Richter für Vormundschaften über Minderjährige und für Betreuungssachen dabeisein.

Am TI machte ich auch Bekanntschaft mit dem droit local, dem Regionalrecht, das nur in den drei départements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle Anwendung findet und ein Überbleibsel der deutschen Zeit zwischen 1871 und 1919 darstellt. Ein markantes Beispiel für die Bedeutung des droit local ist die Institution des Grundbuchs, die nur in den besagten drei départements existiert und aus der Zeit vor der Jahrhundertwende stammt. Im übrigen Frankeich wird zur Erfassung der Immobilien ein anderes System verwendet, die sogenannte conservation des hypothèques, wobei lediglich alle schriftlichen Akte, die eine Immobilie betreffen, gesammelt aufbewahrt werden. Das Grundbuch ist dem TI angegliedert, sodaß ich einen spannenden Tag zwischen großen Büchern verbrachte, die zeitweise noch aus den Jahren nach 1871 stammen und in denen sich noch Eintragungen mit gotischen Lettern in deutscher Sprache finden. Für die neueste Entwicklung ist ein Gesetz aus dem Jahre 1994 bedeutend, das durch schrittweise Informatisierung das Überleben des Grundbuchs in dieser Region sichern soll.

Am TGI konnte ich Sitzungen des Tribunal correctionnel mitverfolgen, das für Straftaten zuständig ist, die mit höchstens 10 Jahren Freiheitsstrafe bewehrt sind. Eine weitere Besonderheit des droit local besteht darin, daß das Handelsgericht in den drei départements dem TGI beigeordnet ist. Daher konnte ich auch hier zwei Tage lang hospitieren. Weiter sah ich aus dem zivilrechtlichen Bereich noch eine Sitzung des Conseil de prud`hommes, einem Gericht für Streitigkeiten auf dem Gebiet des Individual-arbeitsrechts, das vorrangig aus vier Laienrichtern besteht. Diese treffen bei Einigkeit selbständige Entscheidungen ohne Hinzuziehung eines Berufsrichters.

In der Woche, die ich bei der Staatsanwaltschaft verbrachte, konnte ich bei Vernehmungen von Minderjährigen Straftätern dabeisein und lernte den streßbeladenen Tagesablauf des Bereitschaftsdienstes kennen. Nicht zum TGI gehört das Schwurgericht (Cour d`assises, das direkt dem département unterstellt ist. Dennoch befindet es sich in Straßburg zusammen mit dem TGI im selben Gebäude, dem Justizpalast, sodaß ich auch dort eine über zwei Tage dauernde mündliche Verhandlung erleben konnte.

Meine Beschäftigung während des Praktikums bestand zunächst in der Vorbereitung der Sitzungen anhand von eigenem Aktenstudium. Teilweise bearbeitete ich auch Akten nach einer gezielten Fragestellung des jeweiligen Richters bzw. der Richterin. In der Folge nahm ich dann an den entsprechenden Sitzungen teil. Da mein Programm im Voraus von Madame Vonfelt so gut organisiert war, konnte ich wirklich gezielt an den Vortagen die entsprechenden Akten für die Verhandlungen durcharbeiten, was das Verständnis des Prozesses sehr erhöhte. Den einzelen Vernehmungen bei der Staatsanwaltschaft konnte ich sehr gut folgen, da die Betroffenen sich ja in der Alltagssprache und nicht in der Fachsprache ausdrückten. Höhepunkte waren für mich zum einen die zwei Tage bei den Staatsanwältinnen für Minderjährige. Dort konnte man anhand der eingehenden Anzeigen wegen Autobränden etc. die negative Seite der in jenen Tagen stattfindenden Schülerproteste sehen. Zum anderen hat mich der zweitägige Prozeß um einen Totschlag vor dem Schwurgericht beeindruckt. Schon die Atmosphäre eines Gerichts, das aus zehn zu Beginn öffentlich vereidigten Geschworenen und drei Berufsrichtern besteht, strahlt einen besonderen Ernst und eine besondere Würde aus, die ich bei vergleichbaren deutschen Prozessen nicht gespürt habe. Andererseits boten die exzellenten Plädoyers des Staatsanwalts und des Verteidigers auch rein sprachlich einen Hochgenuß.

IV. Vergleichende Anmerkungen zum Französischen und deutschen Recht und zur Gerichtspraxis

Wie oben gesagt sind die Möglichkeiten des Jurastudenten zur Rechtsvergleichtung noch sehr beschränkt dadurch, daß er oder sie auch das eigene Recht noch nicht beherrscht. Ich möchte aber dennoch einige hervorstechende Unterschiede erwähnen, die mir aufgefallen sind. In dieser Hinsicht haben mir auch einige Straßburger Richter interessante Hinweise gegeben, die selbst schon an deutschen Gerichten hospitiert haben oder sich mit dem deutschen Recht beschäftigen.

Für das Verständnis des französischen Strafprozesses ist es zum Beispiel von grundlegender Bedeutung, daß man weiß, daß der oder die Strafrichter anders als in Deutschland im selben Verfahren über die zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer mitentscheiden, das heißt: In derselben mündlichen Verhandlung wird sowohl der strafrechtlich als auch der zivilrechtlich relevante Sachverhalt erörtert. Der Richter im laufenden Strafprozeß ist sogar gegenüber einem eventuell in der gleichen Sache zur selben Zeit angerufenen Zivilgericht vorrangig zuständig. Ein großer Vorteil des französischen Strafprozeßrechts ist aus meiner Sicht, daß viel mehr Möglichkeiten zur Mediation und somit zum Täter-Opfer-Ausgleich bestehen als im deutschen Recht. Hingegen ist die statistische Anzahl von Vergleichen im Zivilprozeß gegenüber den Rekordzahlen der deutschen Rechtsprechung verschwindend gering.

Wegen des zunehmenden Einflusses der Gesetzgebung der Europäischen Gemeinschaft trifft der deutsche Jurist oft auf altbekannte Regelungen, die in Deutschland wie in Frankreich in Umsetzung einer EG-Richtlinie erlassen wurden. So gibt es zum Beispiel auch im französischen Zivilrecht ein Verbraucherkreditgesetz, ein Haustürwiderrufsgesetz etc.

Was die Staatsanwaltschaft betrifft, so besteht der wesentliche Unterschied zwischen französischem und deutschem Recht darin, daß die deutsche Strafverfolgung vom Legalitätsprinzip bestimmt wird, während in Frankreich das Opportunitätsprinzip herrscht. Dies führt dazu, daß die Staatsanwaltschaft in Frankreich weitere Kompetenzen und Ermessensspielräume bei der Strafverfolgung bzw. bei der Einstellung der Strafverfolgung hat als ihre deutschen Kollegen.

Schließlich möchte ich noch eine rechtspolitische Überlegung anführen, die einige Straßburger Richter geäußert haben: In Frankreich sei die Akzeptanz der Gerichte erster Instanz und ihrer Urteile im Vergleich zu Deutschland (noch) sehr hoch. Die Parteien gingen selten in Berufung (Cour d`appel) geschweige denn bis zur letzten Instanz. (Cour de cassation). Diese Tatsache entlaste die Gerichte insoweit, als sie nicht gezwungen seien, ihre Urteilsbegründungen bis ins letzte auszufeilen, um der Gefahr der Aufhebung durch eine höhere Instanz zu entgehen. In der Tat kamen mir die französischen Urteilsbegründungen oft sehr knapp vor, wohingegen deutsche Richter und Anwälte stets ausgiebig die neueste Rechtsprechung der obersten Gerichte heranziehen (müssen). – Dies ist wohl aber gerade am TI in Straßburg auch nicht anders machbar, da nach Auskunft der Präsidentin jeder Richter im Jahr an die 8.000 Verfahren zu betreuen hat.

V. Ausbildung und Arbeitsbedingungen der französischen Juristen

Auch einige Unterschiede bezüglich der juristischen Berufe in Frankreich und Deutschland, die ich in Straßburg beobachten konnte, erscheinen mir wissenswert. Zunächst ist die französische Juristenausbildung anders als das deutsche Modell des Generalisten zweigleisig angelegt: Nach der einheitlichen Ausbildung an der Universität wählt der Student zwischen der weiteren Ausbildung zum Anwalt und der Ausbildung zum Juristen im Staatsdienst (magistrat), das heißt zum Richter oder Staatsanwalt. Der Zugang zur Ausbildung für den Staatsdienst an der einzigen Ausbildungsstätte in Bordeaux (ENM) wird durch eine strenge Aufnahmeprüfung beschränkt. Dies führt dazu, daß eine Juristenschwemme im selben Ausmaß wie in Deutschland in Frankreich nicht auftritt. Die aktuellen Studienzahlen belegen, daß der Frauenanteil bei den Jurastudenten in Frankreich bei über 50% liegt. Auch war ich überrascht, daß unter dan Richtern der Anteil an Frauen und Männern fast ausgeglichen war.

Erschreckt hat mich die enorme Arbeitsbelastung der Straßburger Richter. Sehr oft begann der Arbeitstag (auch für mich als Praktikantin) um 8 Uhr und endete, mit einer Mittagspause von 12 bis 14 Uhr, kaum vor 20 Uhr. Eine große Erleichterung stellt jedoch die im Vergleich zu Deutschland sehr fortgeschrittene Informatisierung der Gerichte dar. Es gibt zum Beispiel vom Justizministerium autorisierte Programme, die Textbausteine für jede Art von Urteil oder Beschluß bereithalten.

Sehr positiv fiel mir letztlich auf, daß es angesichts der insgesamt kürzeren Ausbildung im Vergleich zu Deutschland sehr viele junge RichterInnen, Staatsanwälte/Innen und Rechtsanwälte/Innen gibt. Dies lockert nach meinen Beobachtungen die Atmosphäre im Gericht und das zuweilen schwierige Verhältnis zwischen Anwalt und Richter etwas auf.

VI. Resume

Zusammenfassend kann ich sagen, daß ich den Monat in Straßburg in sehr wertvoller Erinnerung behalten werde. Was das Praktikum angeht war ich begeistert über die Aufgeschlossenheit, mit der mich die jeweils für mich zuständigen Richter oder Staatsanwälte sowie die Gerichtsschreiber aufgenommen haben. Ich erhielt ausgiebig Gelegenheit, Fragen zu stellen und im Rechtsgespräch meine neu erworbenen Kenntnisse in der Fachsprache zu erproben. Auch hatte ich wirklich das Gefühl, daß meine Überlegungen ernstgenommen wurden, und viele meiner Tutoren waren auch interessiert daran, wie zum Beispiel eine in der Verhandlung oder in den Akten auftauchende Frage nach deutschem Recht zu lösen wäre. Insgesamt möchte ich aber, so wie dies auch den Vorstellungen der Präsidentin des TI, Madame Vonfelt, entspricht, diese Art von Praktikum eher für Rechtsreferendare als für Studenten empfehlen. Dies liegt einerseits wie oben gesagt an den Kenntnissen im Prozeßrecht. Andererseits erhalten Rechtsreferendare auch einen anderen Status und dürfen eher bei nichtöffentlichen Sitzungen anwesend sein sowie auch selbständig kleinere Urteile verfassen.

Straßburg als Stadt ist einfach ein Traum. Kontakte zu anderen Studenten ergeben sich sehr unproblematisch, da die zahlreiche Straßburger Studentenschaft sehr international, europäisch und aufgeschlossen ist. Zum überreichen kulturellen Angebot vielleicht nur ein kleiner Tip: In den vielen wunderbaren Kirchen gibt es jede Woche klassische Konzerte mit hochrangigen Interpreten zu freiem Eintritt. Dringend zu empfehlen ist natürlich ein Besuch des Europarats, des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des Europäischen Parlaments. Dies ist jedoch nur nach Voranmeldung (unter der Telefonnummer 03.88.17.20.07) möglich.

Insgesamt war der Aufenthalt für mich eine große Bereicherung in sprachlicher Hinsicht, vor allem aber auch als Erweiterung meines juristischen Horizonts. Bleibt festzuhalten, daß dieser Monat viel zu schnell vergangen ist, und daß ich mit dem Gedanken spiele, vielleicht zur Wahlstation zurückzukommen.


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