Erfahrungsbericht
Deutsch-Französische Juristenvereinigung
Sammlung der DFJ | Erfahrungsberichte
Anwaltspraktikum
bei RA Braun, Strasbourg 2002 von Katharina Muscheler, München
1. Praktikumstelle
Maître Gabriele Braun, Rechtsanwältin
Deutsch-französische Anwaltskooperation
14 Quai Kléber
F – 67000 Strasbourg2. Vorbereitung
Von der Möglichkeit, ein Stipendium vom deutsch-französischen Jugendwerk zu erhalten, habe ich durch eine Broschüre der Deutsch-französischen Juristenvereinigung e.V. erfahren, in der alle Mitglieder dieser Vereinigung aufgeführt sind und man außerdem erkennen kann, welche der Mitglieder bereit sind, einen Praktikanten aufzunehmen. So fand ich auch meine Praktikumsstelle: Maître Braun stand in besagtem Verzeichnis, und da mich ihre angegebenen Spezialgebiete – droit des affaires und droits de l`homme – interessierten, fragte ich zunächst einmal telefonisch zur Möglichkeit eines Praktikums an. Nachdem ich Maître Braun anschließend mein Bewerbungsschreiben sowie meinen C.V. per email zugesandt hatte, sagte sie mir für den Zeitraum September 2002 zu.
Als Hochschulabschluß strebe ich das Erste Juristische Staatsexamen sowie im Rahmen des integrierten Studienganges zwischen den Universitäten München und Paris II, an dem ich teilnehme, die Maîtrise en droit, mention droit international, an. Ob ich nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen noch den Referendardienst mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen anschließen oder mich anderswohin orientieren werde, weiß ich noch nicht.
3. Meine Erwartungen
Meine Erwartungen hinsichtlich des Praktikums waren relativ hoch: Da Maître Braun als Spezialgebiet droits de l`homme angegeben hatte und zudem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich in Strasbourg befindet, erhoffte ich mir einen wirklichen Einblick in die Arbeit eines Anwalts in diesem Gebiet und eine Antwort auf die folgenden Fragen: Welche Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention werden am häufigsten geltend gemacht? Welche Erfolgssaussichten hat eine Beschwerde vor dem Gerichtshof? Worin besteht die Arbeit eines Anwalts in diesem Gebiet, und wodurch unterscheidet sie sich von der Vorgehensweise in anderen Gebieten? – Außerdem interessierte mich natürlich die Arbeitsweise und Atmosphäre in einer deutsch-französischen Kanzlei. Schließlich hatte ich den Wunschtraum, die während des Studienjahres in Paris erworbenen Kenntnisse, vor allem in droit des affaires, vielleicht anwenden zu können.
4. Die Arbeit in der Kanzlei
Was diesen letzten Punkt angeht, so wurden meine Erwartungen nicht erfüllt: Maître Braun hat in erster Linie Mandanten, auf deren Fall deutsches Recht anwendbar ist; sie kennt sich im deutschen Recht, wenn sie auch eine Maîtrise en droit hat, doch letztendlich besser aus. So war ich zu Anfang ganz überrascht, als ich einen Scheidungsfall mit der Frage des nachehelichen Unterhalts nach deutschem Familien- und Unterhaltsrecht lösen und berechnen sollte. Insgesamt tröstete mich aber die Tatsache, dass die überwiegende Mehrheit der Mandanten Franzosen waren – ebenfalls der Mandant in eben genanntem Scheidungsfall – und somit die Korrespondenz sowie die Gespräche und Besprechungen mit den Mandanten auch auf französisch geführt wurden. Oft ging es eben darum, einem französischen Mandanten die Rechtslage nach dem – auf seinen Fall anwendbaren – deutschen Recht zu erklären. Außerdem ist die Sprache der Anwaltskanzlei durchgängig französisch: Die Sekretärinnen sind Französinnen, und auch die französischen und deutschen Anwälte verständigen sich auf französisch. Wenn dann zwischendurch bei der Besprechung einer Angelegenheit auch einmal ein paar deutsche Begriffe fielen oder Telefongespräche mit einem elsässischen Mandanten auf deutsch begonnen und auf französisch endeten oder umgekehrt, so war dies die von mir erhoffte und nun auch in vollen Zügen genossene „deutsch-französische Atmosphäre“.
Hinsichtlich der droits de l`homme wurden meine Erwartungen nicht enttäuscht: So gab mir Maître Braun einige Akten in potentiellen Menschenrechtsangelegenheiten zur Durchsicht und Zusammenfassung der relevanten Ereignisse. Auch „sur le fond“ ging die Recherche: So sollte ich anhand von Kommentaren zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) herausfinden, ob in einem Fall eine Verletzung des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 EMRK in Betracht käme. Ein anderes Mal ging es um eine Ausweisungsproblematik.
Schließlich konnte ich auch zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen und mehreren Fällen zur sog. Unschuldsvermutung folgen. All das faszinierte mich sehr. Insgesamt habe ich mich zwar während des Praktikums mehr mit anderen Gebieten beschäftigt, aber die Einblicke in das Gebiet des Menschenrechte fanden jedenfalls statt.
Was im allgemeinen meine Aufgaben angeht, so bekam ich mehrere Male den Auftrag, eine Akte durchzusehen und die relevanten Ereignisse für Madame Braun zusammenzufassen. Dabei ging es in der Regel um Fälle, die sie neu bekommen hatte, die aber schon zahlreiche Verfahrensschritte durchlaufen oder in denen sich bereits einiges an anwaltlicher Korrespondenz oder sonstigen Schreiben (Rechnungen, Mahnungen, Beschwerdebriefe, Aktenvermerke usw.) angesammelt hatte – folglich galt es, sich zunächst einmal einen Überblick zu verschaffen.
Dabei erklärte mir Madame Braun auch, wie eine Akte angelegt wird: Ganz oben wird ein Mandantenblatt eingeheftet, auf dem alle für den Anwalt wichtigen Daten vermerkt sind: Die Adresse, Telefon- und – oft wichtig – Faxnummer des Mandanten, die gleichen Daten für die Gegenpartei sowie für deren Anwalt, und schließlich eventuelle Gerichtstermine und die Termine der Wiedervorlage. Diese letzteren sind die Tage, an denen sich etwas in der Angelegenheit tut, also etwa eine der Gegenseite gesetzte Frist für eine Zahlung oder eine Stellungnahme abläuft, ein Gerichtstermin ansteht oder spätestens irgendeine Handlung vorgenommen worden sein muß. Die Sekretärin notiert sich alle Wiedervorlagetermine in einem Kalender und legt dem Anwalt die jeweiligen Akten rechtzeitig vor diesem Datum vor. Weiter befindet sich im ersten Teil der Akte ein Kostenblatt, auf dem der Anwalt die von ihm vorgenommenen und zu berechnenden Handlungen notiert. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn die Bezahlung des Anwalts nicht nach der Rechtsanwalts-Gebührenordnung, sondern nach Arbeitsaufwand, also stundenweise, erfolgt. Allgemein ist der erste Teil der Akte der „Kostenteil“: Hier hinein heftet man die an den Mandanten oder an seine Rechtsschutzversicherung gesandten Rechnungen, notiert Zahlungseingänge oder ausstehende Beträge.
Im zweiten Teil der Akte befindet sich alles, was den Mandanten betrifft: die von ihm gebrachten Dokumente und an den Anwalt gerichtete Briefe, die vom Anwalt gemachten Notizen während einer Besprechung, eines Telefongesprächs oder nach einer Recherche und schließlich die an den Mandanten geschickten Briefe. All diese Unterlagen sind chronologisch abgeheftet; so kann man sich jederzeit ein Bild vom aktuellen Stand der Dinge machen.
Schließlich kommt man zum dritten Teil der Akte: Wiederum in chronologischer Reihenfolge finden sich hier alle Unterlagen, die einen Bezug zu Dritten haben, also von Korrespondenz mit der Gegenpartei bzw. deren Anwalt über Briefe an die Rechtsschutzversicherung bis hin zur Gerichtskorrespondenz. Schließlich bleibt am Ende der Akte noch Platz für andere Schriftstücke, die nicht in eine der genannten Kategorien passen.
Meine Zusammenfassungen schrieb ich auf dem Computer, speicherte sie am Ende auf einer Diskette und übergab diese dann Madame Braun, die sich weiter damit beschäftigte oder mir, nachdem wir die Sache mündlich besprochen hatten, auftrug, mit dem juristischen Teil der Arbeit zu beginnen:
Dabei ging es also darum, anhand der vorhandenen Unterlagen und mit Hilfe von Kommentaren und Lehrbüchern die Rechtslage in einer Angelegenheit klären. Das war natürlich noch spannender und nahm auch mehr Zeit in Anspruch. Die Recherchen begannen also: So fuhr ich einmal zur Bibliothek des Juristischen Seminars in Freiburg, um Literatur und Urteile zum Thema der ärztlichen Aufklärungs- und Informationspflicht während der Schwangerschaft zu suchen. Im allgemeinen suchte ich in den in der Kanzlei vorhandenen Büchern, vor allem Kommentaren, und den juristischen Zeitschriften, in denen sich Anschließend hieß es, die erhaltenen Ergebnisse in einem Schreiben dem Mandanten oder auch der Gegenpartei mitzuteilen – die Bandbreite reichte von einer kurzen Mitteilung zu noch fehlenden Unterlagen oder zur von der Gegenpartei geäußerten Ansicht über eine Auflistung von angefallenen Kosten an die Versicherung der Gegenpartei mit der Bitte um Zahlung bis hin zu längeren Gutachten mit abschließendem Rat, was nun zu tun sei. In der Sache der ärztlichen Aufklärungs- und Informationspflicht war das Ergebnis dahingehend, dass – abgesehen von einigen Fragen, für die das Ergebnis klar war – nur ein Sachverständiger verläßliche Ergebnisse würde liefern können. Nicht selten ging es auch darum, dem Mandanten das Kostenrisiko einer Klageerhebung vor Augen zu halten: Da in Deutschland die unterliegende Partei in der Regel die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, geht man mit einer Klageerhebung das Risiko ein, zweifache Anwaltskosten sowie die gesamten Gerichtskosten tragen zu müssen. Dies spielt bei der Abwägung der Frage, ob Klage erhoben werden soll, eine wesentliche Rolle, umso mehr, wenn über das Vermögen der Gegenpartei das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist und selbst bei Gewinnen des Prozesses nicht sicher wäre, ob die Forderung jemals erfüllt würde. Das Kostenrisiko kann man anhand von Tabellen errechnen, es hängt vom Gegenstandswert ab. – Insgesamt lernte ich viel beim Formulieren dieser Schreiben auf französisch und auf deutsch und bei der anschließenden Rücksprache mit Madame Braun, so etwa die günstige Reihenfolge der mitzuteilenden Punkte: das Wichtigste, das Ergebnis zuerst und nicht, wie an der Universität, ein Gutachten mit dem Ergebnis am Ende; auch lernte ich häufige Formulierungen kennen, um einen Brief zu beginnen oder zu beenden – hier gefielen mir besonders die gewundenen verschiedenen französischen Briefschlußformeln.
Schließlich war ich des öfteren damit beschäftigt, kleinere Recherchen anzustellen: Das konnte die Suche nach bestimmten Fotos oder bestimmten Schreiben in einer dicken Leitz-Ordner-Akte sein, die Madame Braun für einen Anruf oder als Anlagen für ein Schreiben benötigte. Dann sollte ich aber auch die neue Zuständigkeitsregelung für Fälle mit Auslandsbezug herausfinden und viele Verfahrensfristen nachsehen oder bestätigen: Fristen für eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, für eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht, für eine Feststellungsklage bei einer durch den Insolvenzverwalter bestrittenen Forderung und so fort. Was die Verjährungsfristen für Ansprüche angeht, die offensichtlich in der anwaltlichen Praxis sehr wichtig sind und die Madame Braun mir riet, in den Schreiben an die Mandanten immer mit anzugeben, so war deren Herausfinden nicht immer ganz einfach: Wenn bereits die gesetzliche Anspruchsgrundlage nicht eindeutig feststand, kamen verschiedene Verjährungsansprüche in Betracht. Jedenfalls nahmen all diese Recherche mehr oder weniger Zeit in Anspruch, stellten aber oft eine kleine willkommene Unterbrechung der „größeren“ Arbeiten dar.
Insgesamt war ich gut ausgelastet, denn wenn ich eine Aufgabe abgeschlossen hatte, lag meistens schon die nächste Akte auf meinem Tisch. Habe ich bisher Erlerntes anwenden können? Für die benötigten Französischkenntnisse, auch und vor allem was juristische Fachbegriffe angeht, kam mir jedenfalls das in Paris verbrachte Studienjahr zugute. So mußte ich nur selten, etwa bei technisch komplizierten französischen Sachverständigengutachten, das Wörterbuch heranziehen. Was juristische Recherchen betrifft, so wußte ich aus dem Studium jedenfalls, wo man nach Antworten suchen kann – so fiel mir das Einarbeiten in doch meist für mich neue Fragen leichter. Und natürlich hatte ich des öfteren aufgrund des früher Erlernten eine Ahnung, eine Idee im Kopf, die es dann eben noch zu verifizieren galt.
5. Fazit
Die Atmosphäre in der Kanzlei war wie gesagt sehr angenehm; entsprechendes gilt für die Kontakte mit den Arbeitskollegen. Die „Deutsch-französische Anwaltskooperation“ besteht aus drei französischen und fünf deutschen Anwälten, die mehrheitlich aber auch einen Studienabschluß des jeweils anderen Landes haben. Außerdem arbeiten in der Kanzlei mehrere allesamt französische Sekretärinnen. Die Mittagspausen finden meistens in der kleinen Küche in der obersten Etage statt, in der neben Madame Braun und einem weiteren „stagiaire“, einem Rechtsreferendar, auch ich untergebracht war. So traf man sich und konnte sich unterhalten.
Schließlich zur Praktikumsdauer: Nach meinem Empfinden war die Dauer von einem Monat für dieses Praktikum genau richtig – ich hätte aufgrund anderer Sommervorhaben nicht mehr Zeit aufwenden können, und die Zeit war aber lange genug für einen ersten Einblick. Bei einem längeren Praktikumszeitraum könnte man sich sicherlich noch mehr einarbeiten – so wie der Rechtsreferendar - und vielleicht sogar sich schon ein bißchen Routine aneignen; dazu muß ich aber ohnehin zunächst noch meine juristischen Kenntnisse vervollständigen.
Untergebracht war ich in der Wohnung einer Freundin, die unter dem Jahr in Strasbourg studiert, während der Sommermonate aber nicht vor Ort war; so ergab sich die Lösung der Untermiete für den Monat September für uns beide sehr gut. Da zudem ihre Mitbewohnerin gleichermaßen nicht da war, hatte ich während fast der ganzen Zeit die Wohnung für mich; für eine Woche wohnte eine Freundin der Mitbewohnerin auf Zwischenstation mit in der Wohnung, auch dies war unkompliziert und nett. Ansonsten war ich froh, dass ich ein paar Leute in Strasbourg kannte, darunter eine „echte“ Elsässerin, die mir neben dem Strasbourger Münster auch die elsässische Küche näherbrachte und mir viel über die Geschichte und die Besonderheiten des Elsaß erzählte. Dabei faszinierten und erschreckten zugleich die Erzählungen über die immer wiederkehrenden Wechsel der Staatszugehörigkeit dieser Region mit all ihren Auswirkungen. Äußerlich sieht man ja noch Spuren der „deutschen Zeiten“ in der Architektur: manche Gebäude sind in einem Baustil einer bestimmten deutschen Zeit gehalten oder es finden sich gar noch deutsche Inschriften. Allgemein gefiel mir Strasbourg als Stadt sehr gut; die lebhaften Gassen der Innenstadt, die schönen alten Fachwerkhäuser mit ihren mehrstöckigen Dächern, die kleinen Flüsse und Kanäle, all dies an oft noch spätsommerlichen Septemberabenden zu erleben, war sehr schön.
Was die Lebensgewohnheiten und Arbeitsbedingungen in Strasbourg angeht, so hatte ich zunächst den Eindruck, die Leute begännen früher mit der Arbeit als etwa in Paris und äßen so auch früher zu abend – also ein Rhythmus eher wie in Deutschland. Diese Einschätzung änderte sich jedoch nach Gesprächen mit den Ortsansässigen; jedenfalls könne man es so allgemein nicht sagen. Den konkreten Beweis hierfür bekam ich vor Augen gestellt, als ich gegen zehn Uhr in die Kanzlei fuhr und Bus und Straßenbahn immer noch ziemlich voll waren.
Und die Französischkenntnisse? Es war angenehm und nützlich, nach der Sommerunterbrechung wieder in einer französischsprachigen Welt zu leben und so wieder ins Französische hineinzukommen bzw. es weiter zu üben. Auch nicht wenige neue Begriffe und Wendungen, eben gerade aus der anwaltlichen Praxis, aber auch aus dem „elsässischen Argot“ habe ich hinzugelernt.
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