Zuschüsse und Stipendien
Deutsch-Französische Juristenvereinigung
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Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) stellt uns freundlicherweise für Teilnehmer bis 30 Jahre Zuschüsse für Vorseminare (früher Vorbereitungsseminare) mit Tagungen sowie Stipendien für Praktika im Partnerland zur Verfügung, dessen Höhe von der Dauer sowie der Anreise abhängig ist.
I. Zuschüsse für Vorseminar mit Tagung
Die Ausschreibung erfolgt mit den Einladungen zu den Veranstaltungen, die an unsere Mitglieder und die Partnerschaftsbeauftragten gesandt werden, bevor die Presse (FAZ, JUS etc.) benachrichtigt wird. Sofern mehr Bewerber einen Zuschuß beantragen als uns das DFJW bewilligt, werden wir, um eine gemischte Gruppe zu erhalten, folgende Kriterien wohlwollend berücksichtigen: derzeitiger Aufenthalt im Partnerland, absolvierte und geplante Aufenthalte, Reihenfolge der Anmeldung, geographische Verteilung, Teilnahme an früheren Veranstaltungen sowie Mitgliedschaft in der DFJ bzw. AJFA. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Entfernung der Anreise; Beispiele enthält das jeweilige Anmeldeformular.
Voraussetzungen sind
- Alter bis zu 30 Jahren
- deutsche und/oder französische Staatsangehörigkeit
- fünf Übernachtungen vor Ort !!!
- etwa paritätische Anzahl von franz. und deut. Stipendiaten (insgesamt bis zu 50)
- bei der Möglichkeit von Fahrtgemeinschaften kann der Zuschuß gekürzt werden
II. Stipendien für Praktika
Interessenten müssen sich selbständig um einen Praktikumsplatz kümmern. Hierzu können sie unser Mitgliederverzeichnis benutzen und ggf. gegen Verrechnungsscheck - vorab - in Höhe von EUR 10 anfordern (siehe Vermittlung). In Betracht kommen Rechtsanwälte, Unternehmen, Handelskammer, Behörden, Gerichte, etc. im Partnerland. Nicht gefördert werden Praktika bei einem Rechtsanwalt oder einer Einrichtung des ständigen Wohnsitzlandes im Partnerland - z.B. Antragsteller mit ständigem Wohnsitz in Deutschland bei deutschen Rechtsanwalt in Frankreich. Die Stipendien können nicht mit finanziellen Hilfen anderer Förderinstitutionen kumuliert werden. Anträge sind zweifach (Orginal und Kopie) an die DFJ zu richten: (1) formloser Antrag, (2) Lebenslauf mit Foto, (3) Praktikumsbestätigung mit Angabe über Dauer, (4) Nachweis (Kopie, Bestätigung) der Erforderlichkeit des Praktikums nach der Prüfungsordnung.
Voraussetzungen sind
- Alter bis zu 30 Jahren.
- deutsche und/oder französische Staatsangehörigkeit
- ständiger Wohnsitz in Deutschland oder Frankreich
- gute bis sehr gute Französisch bzw. Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- adäquate Versicherung (Krankenversicherung)
- Lebenslauf mit Foto (!)
- Praktikumsbestätigung mit Angabe über Dauer (!)
- Dauer zwischen ein bis drei Monaten
- Bewerbungsfrist ist bis zum 15. April für die folgende vorlesungsfreie Zeit im Sommer sowie bis zum 1. November für das erste Halbjahr (auf jeden Fall 3 Monate vorher).
- ausführlicher Bericht spätestens zwei Monate nach Beendigung, der nachfolgenden Praktikanten zugänglich gemacht oder veröffentlicht werden kann (z.B. im Internet). Ohne Bericht kann das Stipendium zurückgefordert werden.
Forschungsstipendien
Das DFJW vergibt auch Stipendien für eine Forschungsaufenthalt im Partnerland zur Vorbereitung einer wissenschaftlichen Arbeit (Magister, Dissertation, DEA, DESS), deren Thema für die deutsch-französischen Beziehungen interessant erscheint.
- Voraussetzungen siehe oben Nr. 1 bis 6
- Immatrikulation und wissenschaftliche Betreuung an einer Hochschule des Partnerlandes
- Der Antrag ist von der aufnehmenden Hochschule zu stellen
- Antragstellung mindestens 3 Monate vorher
- Dauer bis zu fünf Monaten
Förderung
Die Höhe des Stipendiums beträgt EUR 300 pro Monat und wird auf EUR 600 Praktika von zwei bis drei Monaten begrenzt. Außerdem wird pauschal die An- und Rückreise erstattet. Bei einem Praktikum in Anschluß an ein Auslandsstudium entfällt der Fahrtkostenzuschuß vor Ort.
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