Zuschüsse und Stipendien

Deutsch-Französische Juristenvereinigung


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Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) stellt uns freundlicherweise für Teilnehmer bis 30 Jahre Zuschüsse für Vorseminare (früher Vorbereitungsseminare) mit Tagungen sowie Stipendien für Praktika im Partnerland zur Verfügung, dessen Höhe von der Dauer sowie der Anreise abhängig ist.

I. Zuschüsse für Vorseminar mit Tagung

Die Ausschreibung erfolgt mit den Einladungen zu den Veranstaltungen, die an unsere Mitglieder und die Partnerschaftsbeauftragten gesandt werden, bevor die Presse (FAZ, JUS etc.) benachrichtigt wird. Sofern mehr Bewerber einen Zuschuß beantragen als uns das DFJW bewilligt, werden wir, um eine gemischte Gruppe zu erhalten, folgende Kriterien wohlwollend berücksichtigen: derzeitiger Aufenthalt im Partnerland, absolvierte und geplante Aufenthalte, Reihenfolge der Anmeldung, geographische Verteilung, Teilnahme an früheren Veranstaltungen sowie Mitgliedschaft in der DFJ bzw. AJFA. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Entfernung der Anreise; Beispiele enthält das jeweilige Anmeldeformular.

Voraussetzungen sind

II. Stipendien für Praktika

Interessenten müssen sich selbständig um einen Praktikumsplatz kümmern. Hierzu können sie unser Mitgliederverzeichnis benutzen und ggf. gegen Verrechnungsscheck - vorab - in Höhe von EUR 10 anfordern (siehe Vermittlung). In Betracht kommen Rechtsanwälte, Unternehmen, Handelskammer, Behörden, Gerichte, etc. im Partnerland. Nicht gefördert werden Praktika bei einem Rechtsanwalt oder einer Einrichtung des ständigen Wohnsitzlandes im Partnerland - z.B. Antragsteller mit ständigem Wohnsitz in Deutschland bei deutschen Rechtsanwalt in Frankreich. Die Stipendien können nicht mit finanziellen Hilfen anderer Förderinstitutionen kumuliert werden. Anträge sind zweifach (Orginal und Kopie) an die DFJ zu richten: (1) formloser Antrag, (2) Lebenslauf mit Foto, (3) Praktikumsbestätigung mit Angabe über Dauer, (4) Nachweis (Kopie, Bestätigung) der Erforderlichkeit des Praktikums nach der Prüfungsordnung.

Voraussetzungen sind

Forschungsstipendien

Das DFJW vergibt auch Stipendien für eine Forschungsaufenthalt im Partnerland zur Vorbereitung einer wissenschaftlichen Arbeit (Magister, Dissertation, DEA, DESS), deren Thema für die deutsch-französischen Beziehungen interessant erscheint.

Förderung

Die Höhe des Stipendiums beträgt EUR 300 pro Monat und wird auf EUR 600 Praktika von zwei bis drei Monaten begrenzt. Außerdem wird pauschal die An- und Rückreise erstattet. Bei einem Praktikum in Anschluß an ein Auslandsstudium entfällt der Fahrtkostenzuschuß vor Ort.


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