Anlage zur Satzungsänderung
für die Mitgliederversammlung am 26.9.1998

Deutsch-Französische Juristenvereinigung


Veranstaltungen | Mitgliederversammlung 1998

 

Mit dieser Neufassung soll der Auflage des zuständigen Finanzamtes Karlsruhe-Stadt nachgekommen werden, die Gemeinnützigkeit des Vereins und damit dessen Steuerbegünstigung im Sinne der Abgabenordnung zu erhalten. Ergänzungen sind durch Fettdruck hervorgehoben, Streichungen des bisherigen Satzungstextes in Kursivschrift kenntlich gemacht:

 

Artikel 2, Absatz 1:

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar wissenschaftliche und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung (der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953), indem ...

Artikel 2, Absatz 2:

(1) Der Verein (erstrebt keinen wirtschaftlichen Gewinn ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. (3) Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. (4) (ersatzlos streichen : Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins nicht mehr als die eingezahlten Kapitulanten und den gemeinen Wert ihrer Sachleistungen zurück.) (5) Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (Satz 5 wird Satz 4)

 


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